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Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Für den Ortsbezirk 1 liegen folgende Finanzierungsbewilligungen aus der Stellplatzablöse vor: Maßnahmen Summe der Bewilligung Investitionen ÖPNV 15.310.918,00€ Verlängerung der U-Bahn ins Europaviertel 15.310.918,00 € Investitionen Radverkehr 2.252.260,00 € Neubau Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße einschließlich EÜ Frankenallee (Homburger Damm) 2.197.260,00 € Radweglückenschluss Hohenstaufenstraße (Querung Friedrich-Ebert-Anlage) 55.000,00 € Gesamtsumme Maßnahmen Ortsbezirk 1: 17.563.178,00€ Für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen liegen derzeit keine Finanzierungsbewilligungen für den Ortsbezirk 1 vor. Zu
  2. Folgende Straßenbahnhaltestellen sind für den barrierefreien Umbau von 2024 bis 2026 geplant. Teilweise werden die Maßnahmen nicht im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Der Baubeginn ist dann zwar im Jahr 2026, die Fertigstellung allerdings im Jahr 2027. - Hospital zum Heiligen Geist - Niederräder Landstraße - Stresemannallee/Mörfelder Landstraße - Rebstöcker Straße - Stresemannallee/Gartenstraße Linie 16 - Bockenheimer Warte - Karmeliterkloster - Hessendenkmal - Friedberger Platz - Bornheim Mitte - Lokalbahnhof/Textorstraße - Lyoner Quartier Zu
  3. Die Verwendung von Stellplatzablösemitteln für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen ist (gemäß § 52 Abs. 3 HBO) grundsätzlich möglich. Der Einsatz von Stellplatzablösemitteln ist abhängig davon, welche Maßnahmen in einem Bezugsjahr umgesetzt und refinanziert werden. Dies wird von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss bestimmt. Wie die VGF erörtert, spielen bei der Planung der Umbaumaßnahmen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Neben einer Priorisierung aufgrund des Fahrgastaufkommens, von Umsteigemöglichkeiten und der Erschließungswirkung müssen insbesondere Schnittstellen zu Parallelmaßnahmen berücksichtigt werden. Es ist nicht möglich, einen bestimmten Ortsbezirk bevorzugt zu berücksichtigen. Die Planung des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Güterplatz soll ab 2024 beginnen. Für die Schwalbacher Straße ist der Planungsbeginn ab 2026 und der Bau ab 2029 vorgesehen. Die Haltestellen Hauptbahnhof/Münchener Straße und Münchener/Weser Straße sind wegen der Platzverhältnisse sehr komplex und können nur im Rahmen einer Gesamtmaßnahme Münchener Straße betrachtet werden. Weil dies ein sehr langfristiges Vorhaben ist, sind bereits erste Varianten erstellt worden, um mindestens an der Haltestelle Hauptbahnhof/Münchener Straße eine frühere Übergangslösung zu ermöglichen. Bezüglich der Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Personenbeförderungsgesetz verweist der Magistrat auf den beschlossenen Nahverkehrsplan 2025+.

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