Raserinnen und Raser in Fechenheim-Süd
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST
1869
Betreff: Raserinnen und
Raser in Fechenheim-Süd Die Standorte für
Geschwindigkeitskontrollen müssen nach den Vorgaben des Erlasses des Hessischen
Ministeriums des Innern und für Sport "Verkehrsüberwachung durch örtliche
Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" ausgewählt werden. So sind zum Beispiel
schützenswerte Bereiche wie Schulwege und Nahbereiche von Kindergärten zu
priorisieren. Geschwindigkeitskontrollen wegen des Lärmschutzes sind auf der
Prioritätenliste des Erlasses erst an sechster Stelle aufgeführt. Zudem müssen
die begrenzten personellen Mittel hauptsächlich für die Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit eingesetzt werden. Im Jahr 2017 wurden im Stadtteil im Bereich des
Ortskerns in der Straße Alt-Fechenheim, der Konstanzer Straße, der
Leo-Gans-Straße und der Starkenburger Straße zu verschiedenen Tageszeiten
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Insgesamt lag die Übertretungsquote im
sanktionierbaren Bereich in der Straße Alt-Fechenheim bei 17 %, in der
Konstanzer Straße bei 16 %, in der Leo-Gans-Straße bei 26 % und in der
Starkenburger Straße bei 8 %. In den Abendstunden lag die Übertretungsquote im
sanktionierbaren Bereich in der Straße Alt-Fechenheim zwischen 18:00 Uhr und
21:00 Uhr bei 32 %, in der Konstanzer Straße bei 20 %, in der Leo-Gans-Straße
bei 27 % und in der Starkenburger Straße bei 9 %. Aufgrund der hohen Übertretungsquoten sind auch
weiterhin Geschwindigkeitskontrollen in den genannten Straßen eingeplant.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.06.2017, OM 1800