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Raserinnen und Raser in Fechenheim-Süd

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1869 Betreff: Raserinnen und Raser in Fechenheim-Süd Die Standorte für Geschwindigkeitskontrollen müssen nach den Vorgaben des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" ausgewählt werden. So sind zum Beispiel schützenswerte Bereiche wie Schulwege und Nahbereiche von Kindergärten zu priorisieren. Geschwindigkeitskontrollen wegen des Lärmschutzes sind auf der Prioritätenliste des Erlasses erst an sechster Stelle aufgeführt. Zudem müssen die begrenzten personellen Mittel hauptsächlich für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden. Im Jahr 2017 wurden im Stadtteil im Bereich des Ortskerns in der Straße Alt-Fechenheim, der Konstanzer Straße, der Leo-Gans-Straße und der Starkenburger Straße zu verschiedenen Tageszeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Insgesamt lag die Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich in der Straße Alt-Fechenheim bei 17 %, in der Konstanzer Straße bei 16 %, in der Leo-Gans-Straße bei 26 % und in der Starkenburger Straße bei 8 %. In den Abendstunden lag die Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich in der Straße Alt-Fechenheim zwischen 18:00 Uhr und 21:00 Uhr bei 32 %, in der Konstanzer Straße bei 20 %, in der Leo-Gans-Straße bei 27 % und in der Starkenburger Straße bei 9 %. Aufgrund der hohen Übertretungsquoten sind auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen in den genannten Straßen eingeplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1800

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