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Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1864 Betreff: Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllen Im Bereich der Waldabteilung 228 im Schwanheimer Wald befindet sich ein Graben, in welchen in der Vergangenheit Spülwasser des Wasserwerkes Schwanheim der Hessenwasser GmbH & Co. KG eingeleitet wurde. Der Graben diente dabei der Versickerung des Klarwassers aus der Filterrückspülung während des Wasserwerksbetriebs. Zeitweise war daher der Graben in unterschiedlicher Menge mit Wasser befüllt. Die Wasseraufbereitung im Wasserwerk Schwanheim wurde aus betrieblichen Gründen am 07.05.2014 eingestellt. Durch diesen Umstand wurde durch den normalen Betriebsablauf kein Wasser mehr in die Absetzbecken geleitet und daher auch kein Klarwasser zur Versickerung mehr in den Klarwasserversickerungsgraben Schwanheim eingeleitet. Hessenwasser hatte ein Wasserrecht, das die Einleitung von Wasser in den Graben ermöglichte. Es bestand jedoch keine Pflicht zur Einleitung. Wenn von der Möglichkeit zur Einleitung von Wasser kein Gebrauch gemacht wird, stellt das keinen Verstoß gegen das Naturschutzrecht dar. Trotzdem leitete Hessenwasser auf eigene Kosten ab dem Zeitpunkt der Aufgabe der Aufbereitung bis in den Herbst, freiwillig Wasser in den Graben, um die darin lebenden Amphibien bzw. deren Nachwuchs nicht zu gefährden. Bevor die Einleitung in den Graben eingestellt wurde, wurden durch Hessenwasser Amphibien umgesiedelt, um den artenschutzrechtlichen Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde für die Stilllegung gerecht zu werden. Am 06.10.2014 wurde die Wasserzufuhr in den Graben eingestellt. Die Vegetation um den Versickerungsgraben hat sich über die Jahrzehnte auf den künstlich hochgehaltenen Grundwasserspiegel angepasst. Mit dem plötzlichen Abfallen des Wasserspiegels im Bereich Klarwassergraben, sind Teile der dortigen Baumbestände aufgrund von Wassermangel abgestorben. Ein kontrolliertes Trockenfallen des Grabens wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch einen Biologen gewährleistet. Gegen eine Revitalisierung des Habitats durch Wassereinleitung spricht aus Sicht der Abteilung Stadtforst im Grünenflächenamt nichts. Jedoch wäre die Revitalisierung mit sehr großem Aufwand verbunden. Derzeit kommt eine künstliche Einspeisung von Wasser in den Graben seitens der Hessenwasser aus technischen Gründen nicht in Betracht. Die Untere Naturschutzbehörde strebt jedoch an, den ehemaligen Versickerungsgraben mit Ton auszukleiden, sodass einströmendes Wasser, z.B. Regenwasser länger im Graben verbleibt, als bisher aufgrund des sandigen Bodens im gesamten Schwanheimer Wald möglich ist. Die Untere Naturschutzbehörde steht mit Hessenwasser in Kontakt, um zu klären, ob und ggf. wie eine zusätzliche Befüllung des Grabens bei zu wenig Niederschlag möglich ist. Eine Finanzierung dieser Maßnahme aus Mitteln der Ausgleichsabgabe oder über ein Ökokonto ist grundsätzlich möglich, da es zu einer Aufwertung zugunsten des Artenschutzes kommen würde. Das Regierungspräsidium Darmstadt wäre als Obere Wasserbehörde bei städtischen Vorhaben zuständig, wenn eine Veränderung am oder des Fließgewässers oder eine Versickerung bzw. Änderung der Versickerung geplant ist. Diese Vorhaben bedürfen in der Regel eine wasserrechtliche Genehmigung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4531

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