Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1864 Betreff: Graben im Schwanheimer Wald wieder mit
Wasser befüllen Im Bereich der Waldabteilung 228 im
Schwanheimer Wald befindet sich ein Graben, in welchen in der Vergangenheit
Spülwasser des Wasserwerkes Schwanheim der Hessenwasser GmbH & Co. KG
eingeleitet wurde. Der Graben diente dabei der Versickerung des Klarwassers aus
der Filterrückspülung während des Wasserwerksbetriebs. Zeitweise war daher der
Graben in unterschiedlicher Menge mit Wasser befüllt. Die Wasseraufbereitung im Wasserwerk Schwanheim wurde
aus betrieblichen Gründen am 07.05.2014 eingestellt. Durch diesen Umstand wurde
durch den normalen Betriebsablauf kein Wasser mehr in die Absetzbecken geleitet
und daher auch kein Klarwasser zur Versickerung mehr in den
Klarwasserversickerungsgraben Schwanheim eingeleitet. Hessenwasser hatte ein Wasserrecht, das die
Einleitung von Wasser in den Graben ermöglichte. Es bestand jedoch keine
Pflicht zur Einleitung. Wenn von der Möglichkeit zur Einleitung von Wasser kein
Gebrauch gemacht wird, stellt das keinen Verstoß gegen das Naturschutzrecht
dar. Trotzdem leitete Hessenwasser auf eigene Kosten ab dem Zeitpunkt der
Aufgabe der Aufbereitung bis in den Herbst, freiwillig Wasser in den Graben, um
die darin lebenden Amphibien bzw. deren Nachwuchs nicht zu gefährden. Bevor die
Einleitung in den Graben eingestellt wurde, wurden durch Hessenwasser Amphibien
umgesiedelt, um den artenschutzrechtlichen Auflagen der Unteren
Naturschutzbehörde für die Stilllegung gerecht zu werden. Am 06.10.2014 wurde
die Wasserzufuhr in den Graben eingestellt. Die Vegetation um den Versickerungsgraben hat sich
über die Jahrzehnte auf den künstlich hochgehaltenen Grundwasserspiegel
angepasst. Mit dem plötzlichen Abfallen des Wasserspiegels im Bereich
Klarwassergraben, sind Teile der dortigen Baumbestände aufgrund von
Wassermangel abgestorben. Ein kontrolliertes Trockenfallen des Grabens wurde in
enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch einen Biologen
gewährleistet.
Gegen eine Revitalisierung des
Habitats durch Wassereinleitung spricht aus Sicht der Abteilung Stadtforst im
Grünenflächenamt nichts. Jedoch wäre die Revitalisierung mit sehr großem
Aufwand verbunden. Derzeit kommt eine künstliche Einspeisung von Wasser in den
Graben seitens der Hessenwasser aus technischen Gründen nicht in Betracht. Die
Untere Naturschutzbehörde strebt jedoch an, den ehemaligen Versickerungsgraben
mit Ton auszukleiden, sodass einströmendes Wasser, z.B. Regenwasser länger im
Graben verbleibt, als bisher aufgrund des sandigen Bodens im gesamten
Schwanheimer Wald möglich ist. Die Untere Naturschutzbehörde steht mit Hessenwasser
in Kontakt, um zu klären, ob und ggf. wie eine zusätzliche Befüllung des
Grabens bei zu wenig Niederschlag möglich ist. Eine Finanzierung dieser Maßnahme aus Mitteln der
Ausgleichsabgabe oder über ein Ökokonto ist grundsätzlich möglich, da es zu
einer Aufwertung zugunsten des Artenschutzes kommen würde. Das
Regierungspräsidium Darmstadt wäre als Obere Wasserbehörde bei städtischen
Vorhaben zuständig, wenn eine Veränderung am oder des Fließgewässers oder eine
Versickerung bzw. Änderung der Versickerung geplant ist. Diese Vorhaben
bedürfen in der Regel eine wasserrechtliche Genehmigung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.05.2019, OM 4531