Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM
4531 entstanden aus Vorlage:
OF 993/6 vom
22.04.2019 Betreff: Graben im Schwanheimer Wald wieder mit
Wasser befüllen Bei einer Waldbesichtigung mit dem Leiter des Reviers
Goldstein wiesen Anwohner darauf hin, dass ein Graben in der Nähe des
stillgelegten Wasserbrunnens (etwa in Höhe Ferdinand-Dierichs-Weg) seit
Stilllegung des Brunnens nicht mehr mit Wasser befüllt werde und deswegen ausgetrocknet sei. Der Graben sei bis dahin
Lebensraum für mindestens drei Molcharten und andere Amphibien gewesen. Der
Revierleiter bestätigte, dass der Graben seitdem ausgetrocknet ist und darin
Amphibien in großer Zahl vorkamen. Außerdem seien alte Eichen entlang des
Grabens abgestorben, weil das Grundwasser durch die Austrocknung abgesunken
sei. Seitens des Grünflächenamtes habe man seinerzeit versucht, Hessenwasser
dazu zu bewegen, weiter Wasser in den Graben fließen zu lassen, was auch
technisch möglich sei. Hessenwasser habe dies aber abgelehnt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,
mit Hessenwasser in Kontakt zu treten und zu klären, wieso entschieden wurde,
kein Wasser mehr in den Graben zu leiten, inwieweit es möglich ist, wieder den
ursprünglichen Zustand herzustellen, und welche Kosten eventuell von wem zu
tragen wären. Begründung: Der Schwanheimer Wald ist als FFH-Gebiet ausgewiesen.
Das bedeutet, dass dieser Wald und die darin vorkommenden Arten einen
besonderen, europaweit gültigen Schutz genießen. Insbesondere gilt ein
Verschlechterungsverbot. Der Lebensraum darf nicht so verändert werden, dass
für die schützenswerten Arten eine Verschlechterung ihrer Situation eintritt.
Dies ist hier aber offensichtlich trotzdem geschehen. Die politischen
Entscheidungen, die dazu geführt haben, sollten transparent gemacht werden. Es
sollte alles vernünftig Machbare unternommen werden, um den zerstörten
Lebensraum wieder soweit wie möglich in den ursprünglichen Zustand zu
versetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1864
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6
am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 50