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Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4531 entstanden aus Vorlage: OF 993/6 vom 22.04.2019 Betreff: Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllen Bei einer Waldbesichtigung mit dem Leiter des Reviers Goldstein wiesen Anwohner darauf hin, dass ein Graben in der Nähe des stillgelegten Wasserbrunnens (etwa in Höhe Ferdinand-Dierichs-Weg) seit Stilllegung des Brunnens nicht mehr mit Wasser befüllt werde und deswegen ausgetrocknet sei. Der Graben sei bis dahin Lebensraum für mindestens drei Molcharten und andere Amphibien gewesen. Der Revierleiter bestätigte, dass der Graben seitdem ausgetrocknet ist und darin Amphibien in großer Zahl vorkamen. Außerdem seien alte Eichen entlang des Grabens abgestorben, weil das Grundwasser durch die Austrocknung abgesunken sei. Seitens des Grünflächenamtes habe man seinerzeit versucht, Hessenwasser dazu zu bewegen, weiter Wasser in den Graben fließen zu lassen, was auch technisch möglich sei. Hessenwasser habe dies aber abgelehnt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, mit Hessenwasser in Kontakt zu treten und zu klären, wieso entschieden wurde, kein Wasser mehr in den Graben zu leiten, inwieweit es möglich ist, wieder den ursprünglichen Zustand herzustellen, und welche Kosten eventuell von wem zu tragen wären. Begründung: Der Schwanheimer Wald ist als FFH-Gebiet ausgewiesen. Das bedeutet, dass dieser Wald und die darin vorkommenden Arten einen besonderen, europaweit gültigen Schutz genießen. Insbesondere gilt ein Verschlechterungsverbot. Der Lebensraum darf nicht so verändert werden, dass für die schützenswerten Arten eine Verschlechterung ihrer Situation eintritt. Dies ist hier aber offensichtlich trotzdem geschehen. Die politischen Entscheidungen, die dazu geführt haben, sollten transparent gemacht werden. Es sollte alles vernünftig Machbare unternommen werden, um den zerstörten Lebensraum wieder soweit wie möglich in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1864 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 50