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Siedlung Römerstadt - Stand der Sanierung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1860 Betreff: Siedlung Römerstadt - Stand der Sanierung Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) nimmt zur Anfrage des Ortsbeirates 8 wie folgt Stellung: Aus Gründen des Datenschutzes wird keine Einzelauflistung der modernisierten und instandgesetzten Objekte nach postalischer Bezeichnung mitgeteilt, da somit Rückschlüsse auf die einzelnen Mietverhältnisse möglich wären, was datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Zu 1: Die ABG hält ihre Gesamtobjekte ständig instand. Insbesondere im Bereich von Mieterwechseln werden einzelne Wohnungen dem neuesten, technischen Standard angepasst. Davon unabhängig werden beispielsweise großflächig Fenster erneuert oder auch Fassaden instandgesetzt. Bei der Instandsetzung der Fassaden werden unter Beachtung der Auflagen der Denkmalschutzbehörden der Stadt Frankfurt am Main und des Landes Hessen auch energetische Optimierungen vorgenommen. Im Bereich der Geschosswohnungen (Mehrfamilienhäuser) sind die Fassaden sämtlich mittlerweile instandgesetzt unter Beachtung der Auflagen der Denkmalbehörden. Im Bereich der Einfamilienreihenhäuser ist ca. 1/3 der Objekte zwischenzeitlich nach den Vorgaben der Denkmalbehörden instandgesetzt und modernisiert, was sich jeweils auf die Hülle des Gebäudes bezieht. Im inneren Bereich der Häuser gilt das zuvor gesagte. Zu 2: Siehe Aussage zu Ziff. 1. Im Wohnungsinnern werden die Wohnungen einer ständigen Instandhaltung unterzogen. Zu 3: Wie unter Ziff. 1 ausgeführt, erfolgen sämtliche Maßnahmen im Bereich der unter Denkmalschutz stehenden Siedlung Römerstadt ausschließlich in Abstimmung mit den Denkmalbehörden und unter Beachtung deren Auflagen. Zu 4: Im Bereich der Fassadensanierungen werden handelsübliche Wärmedämmverbundsysteme zum Einsatz gebracht. Diese bestehen in der Regel aus Polystyrol. Für den Fensteraustausch wurden in der Vergangenheit vornehmlich Kunststofffenster eingebaut. Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden werden den Mieterinnen und Mietern angekündigt, sofern dies eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 559 BGB zum Inhalt hat. Zu 5: Bei den Wohngebäuden in der Siedlung Römerstadt handelt es sich nicht um Sonderbauten. Sämtliche Wärmedämmmaßnahmen werden unter Beachtung der Vorgaben der Innenministerkonferenz vorgenommen. Zu 6: Der ABG ist nicht bekannt, in wie vielen der vorhandenen Wohnungen noch eine Original Frankfurter Küche vorhanden ist. Zu 7: Die ABG beabsichtigt, die gesamte Siedlung Römerstadt sukzessive zu sanieren. Zu 8: Die Verkehrsflächen und die Stützmauern zu den Niddaauen befinden sich nur teilweise im Eigentum der ABG. Sie stehen auch im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Insofern finden Abstimmungsgespräche mit den zu beteiligenden städtischen Ämtern statt. Weiterhin einbezogen sind die zuständigen Landesbehörden, insbesondere das Hessische Landesamt für Denkmalpflege. Ein finaler Kostenrahmen ist derzeit noch nicht kalkulierbar. Zu 9: Im Hinblick auf die bei der ABG begrenzten finanziellen Ressourcen für Instandsetzungsmaßnahmen wird zum 100sten Geburtstag der Siedlung im Jahre 2027 die gesamte Siedlung Römerstadt nicht instandgesetzt sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 923

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