Siedlung Römerstadt - Stand der Sanierung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST
1860
Betreff: Siedlung
Römerstadt - Stand der Sanierung Die ABG Frankfurt Holding GmbH
(ABG) nimmt zur Anfrage des Ortsbeirates 8 wie folgt Stellung: Aus Gründen des Datenschutzes wird keine
Einzelauflistung der modernisierten und instandgesetzten Objekte nach
postalischer Bezeichnung mitgeteilt, da somit Rückschlüsse auf die einzelnen
Mietverhältnisse möglich wären, was datenschutzrechtlich nicht zulässig
ist. Zu 1: Die ABG hält ihre Gesamtobjekte ständig instand.
Insbesondere im Bereich von Mieterwechseln werden einzelne Wohnungen dem
neuesten, technischen Standard angepasst. Davon unabhängig werden
beispielsweise großflächig Fenster erneuert oder auch Fassaden instandgesetzt.
Bei der Instandsetzung der Fassaden werden unter Beachtung der Auflagen der
Denkmalschutzbehörden der Stadt Frankfurt am Main und des Landes Hessen auch
energetische Optimierungen vorgenommen. Im Bereich der Geschosswohnungen
(Mehrfamilienhäuser) sind die Fassaden sämtlich mittlerweile instandgesetzt
unter Beachtung der Auflagen der Denkmalbehörden. Im Bereich der Einfamilienreihenhäuser ist ca. 1/3
der Objekte zwischenzeitlich nach den Vorgaben der Denkmalbehörden
instandgesetzt und modernisiert, was sich jeweils auf die Hülle des Gebäudes
bezieht. Im inneren Bereich der Häuser gilt das zuvor gesagte. Zu 2: Siehe Aussage zu Ziff. 1. Im Wohnungsinnern werden die Wohnungen einer
ständigen Instandhaltung unterzogen. Zu 3: Wie unter Ziff. 1 ausgeführt, erfolgen sämtliche
Maßnahmen im Bereich der unter Denkmalschutz stehenden Siedlung Römerstadt
ausschließlich in Abstimmung mit den Denkmalbehörden und unter Beachtung deren
Auflagen. Zu 4: Im Bereich der Fassadensanierungen werden
handelsübliche Wärmedämmverbundsysteme zum Einsatz gebracht. Diese bestehen in
der Regel aus Polystyrol. Für den Fensteraustausch wurden in der Vergangenheit
vornehmlich Kunststofffenster eingebaut. Modernisierungsmaßnahmen an den
Gebäuden werden den Mieterinnen und Mietern angekündigt, sofern dies eine
Modernisierungsmaßnahme gemäß § 559 BGB zum Inhalt hat. Zu 5: Bei den Wohngebäuden in der Siedlung Römerstadt
handelt es sich nicht um Sonderbauten. Sämtliche Wärmedämmmaßnahmen werden
unter Beachtung der Vorgaben der Innenministerkonferenz vorgenommen. Zu 6: Der ABG ist nicht bekannt, in wie vielen der
vorhandenen Wohnungen noch eine Original Frankfurter Küche vorhanden ist.
Zu 7: Die ABG beabsichtigt, die gesamte Siedlung
Römerstadt sukzessive zu sanieren. Zu 8: Die Verkehrsflächen und die Stützmauern zu den
Niddaauen befinden sich nur teilweise im Eigentum der ABG. Sie stehen auch im
Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Insofern finden Abstimmungsgespräche mit
den zu beteiligenden städtischen Ämtern statt. Weiterhin einbezogen sind die
zuständigen Landesbehörden, insbesondere das Hessische Landesamt für
Denkmalpflege. Ein finaler Kostenrahmen ist derzeit noch nicht
kalkulierbar. Zu 9: Im Hinblick auf die bei der ABG begrenzten
finanziellen Ressourcen für Instandsetzungsmaßnahmen wird zum 100sten
Geburtstag der Siedlung im Jahre 2027 die gesamte Siedlung Römerstadt nicht
instandgesetzt sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.06.2018, V 923