Zeitnah U3-Plätze in Kalbach bereitstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST
1860
Betreff: Zeitnah U3-Plätze
in Kalbach bereitstellen Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für
Kinder unter 3 Jahren tritt ab dem 01. August 2013 in Kraft. Auch unabhängig von diesem Rechtsanspruch hat die
Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren den Ausbau an U3-Plätzen im
bundesweiten Vergleich vorbildlich vorangetrieben. Das Vorhalten eines
bedarfsgerechten Angebotes für Eltern und Kindern unter 3 Jahren ist erklärtes
Ziel. Vor diesem Hintergrund ist die
Schaffung von Betreuungsplätzen im Stadtteil Kalbach in Planung. Auch hier hat
neben dem quantitativen Ausbau die Einhaltung der qualitativen Vorgaben für die
Betreuung von Unter-Dreijährigen höchste Priorität. Zu 1. Liegenschaft ehemalige Grundschule
Talstraße: Die Errichtung
eines Neubaus für die Betreuung von Unter-Dreijährigen in Kalbach ist nicht
beabsichtigt, da sich zurzeit zwei weitere Liegenschaften in Kalbach in der
Prüfung befinden. Hier sind wir zuversichtlich, diese Maßnahmen im Rahmen des
Sofortprogramms für den Ausbau der Kindertagesbetreuung umsetzen zu können.
Kinder- und Jugendhaus: Der Nutzung des Kinder- und Jugendhauses für die
Betreuung von Unter-Dreijährigen stehen pädagogische Gründe entgegen. Hier wäre
vor Ort nur eine stundenweise Nutzung am Vormittag möglich, die ein tägliches
Umräumen von Möbeln und Spielmaterialien erforderlich macht. Dies entspricht
nicht den pädagogischen Standards nach Kontinuität und Konstanz in den
Beziehungen und der Raumumgebung, die Unter-Dreijährige für ihre Entwicklung in
einer Kindertageseinrichtung benötigen. Zu 2. Die Liegenschaft befindet sich zurzeit in
Prüfung. Zu
3. Ungeachtet des Sanierungs- und Erweiterungsprojektes der Kita Krambambuli
befinden sich zurzeit zwei weitere Liegenschaften in Prüfung. Zu 4. Siehe zu 3. Zu 5. Die Stadt Frankfurt sucht aktiv nach
Standorten und prüft alle ihr angebotenen Liegenschaften in Kalbach, um die
angestrebte Versorgungsquote sowie die Erfüllung des Rechtsanspruches umsetzen
zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.08.2012, OM 1471