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Zeitnah U3-Plätze in Kalbach bereitstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1860 Betreff: Zeitnah U3-Plätze in Kalbach bereitstellen Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren tritt ab dem 01. August 2013 in Kraft. Auch unabhängig von diesem Rechtsanspruch hat die Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren den Ausbau an U3-Plätzen im bundesweiten Vergleich vorbildlich vorangetrieben. Das Vorhalten eines bedarfsgerechten Angebotes für Eltern und Kindern unter 3 Jahren ist erklärtes Ziel. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung von Betreuungsplätzen im Stadtteil Kalbach in Planung. Auch hier hat neben dem quantitativen Ausbau die Einhaltung der qualitativen Vorgaben für die Betreuung von Unter-Dreijährigen höchste Priorität. Zu 1. Liegenschaft ehemalige Grundschule Talstraße: Die Errichtung eines Neubaus für die Betreuung von Unter-Dreijährigen in Kalbach ist nicht beabsichtigt, da sich zurzeit zwei weitere Liegenschaften in Kalbach in der Prüfung befinden. Hier sind wir zuversichtlich, diese Maßnahmen im Rahmen des Sofortprogramms für den Ausbau der Kindertagesbetreuung umsetzen zu können. Kinder- und Jugendhaus: Der Nutzung des Kinder- und Jugendhauses für die Betreuung von Unter-Dreijährigen stehen pädagogische Gründe entgegen. Hier wäre vor Ort nur eine stundenweise Nutzung am Vormittag möglich, die ein tägliches Umräumen von Möbeln und Spielmaterialien erforderlich macht. Dies entspricht nicht den pädagogischen Standards nach Kontinuität und Konstanz in den Beziehungen und der Raumumgebung, die Unter-Dreijährige für ihre Entwicklung in einer Kindertageseinrichtung benötigen. Zu 2. Die Liegenschaft befindet sich zurzeit in Prüfung. Zu 3. Ungeachtet des Sanierungs- und Erweiterungsprojektes der Kita Krambambuli befinden sich zurzeit zwei weitere Liegenschaften in Prüfung. Zu 4. Siehe zu 3. Zu 5. Die Stadt Frankfurt sucht aktiv nach Standorten und prüft alle ihr angebotenen Liegenschaften in Kalbach, um die angestrebte Versorgungsquote sowie die Erfüllung des Rechtsanspruches umsetzen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1471

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