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Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1856

Betreff: Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße Das fest installierte eingeschränkte Haltverbot auf der linken Seite ab Reichelstraße wird durchgängig bis Guaitastraße durch das Verkehrszeichen 283-10/-20/-30 Straßenverkehrs-Ordnung "Absolutes Haltverbot" ersetzt. Der Anregung des Ortsbeirates wird somit entsprochen.

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