Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1856
Betreff: Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße Das fest installierte eingeschränkte Haltverbot auf der linken Seite ab Reichelstraße wird durchgängig bis Guaitastraße durch das Verkehrszeichen 283-10/-20/-30 Straßenverkehrs-Ordnung "Absolutes Haltverbot" ersetzt. Der Anregung des Ortsbeirates wird somit entsprochen.