Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße
Begründung
Mahräckerstraße/Guaitastraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße einzurichten. Begründung: Hier ist es für Transporter und FES-Fahrzeuge besonders schwierig, die Mahräckerstraße zu durchfahren, weil die letzten 10 Meter in Richtung Guaitastraße auf der linken Seite zugeparkt sind.
Inhalt
Antrag vom 08.06.2017, OF 294/9
Betreff: Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße einzurichten. Begründung: Hier ist es für Transporter und FES-Fahrzeuge besonders schwierig, die Mahräckerstraße zu durchfahren, weil die letzten 10 Meter in Richtung Guaitastraße auf der linken Seite zugeparkt sind.Beratung im Ortsbeirat: 9