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Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1856 Betreff: Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen? Voraussetzung für die Verlagerung der Frankfurt School of Finance and Management von der Sonnemannstraße zur Adickesallee auf das Gelände der ehemaligen Oberfinanzdirektion ist u. a. die Schaffung des entsprechenden Baurechts. Am 31.05.2012 wurde daher von der Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 891 "Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion" beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zu diesem Verfahren wird am 06.12.2012 um 19:30 Uhr im Haus der Volksarbeit, Eschenheimer Anlage 21, durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wurde bereits begonnen. Zur Zeit führt die Frankfurt School of Finance and Management in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main ein kooperatives Gutachterverfahren durch mit dem Ziel, einen städtebaulichen Entwurf für Ihren neuen Campus und Hochbauentwürfe für die Universitätsgebäude zu entwickeln. Das Verfahren wird im März 2013 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse sollen im Anschluss ausgestellt werden. Die Frankfurt School of Finance and Management beabsichtigt nach eigener Angabe, den Neubau an der Adickesallee bis voraussichtlich Mitte 2016 fertig zu stellen, so dass dann im Anschluss der Umzug erfolgen kann. Überlegungen zur Umnutzung des bestehenden Schulungsgebäudes in der Sonnemannstraße seitens der Frankfurt School of Finance and Management sind dem Magistrat nicht bekannt. Aufgrund der bestehenden Raumstruktur (Seminarräume etc.) bietet sich die Nachnutzung durch eine Bildungseinrichtung an. Entscheidungen hierzu sind seitens des privaten Eigentümers noch nicht gefallen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1539 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3589