Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST
1856
Betreff: Verlagerung der
Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für
andere Bildungseinrichtungen? Voraussetzung für die
Verlagerung der Frankfurt School of Finance and Management von der
Sonnemannstraße zur Adickesallee auf das Gelände der ehemaligen
Oberfinanzdirektion ist u. a. die Schaffung des entsprechenden Baurechts.
Am 31.05.2012 wurde daher von der
Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 891
"Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion"
beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) zu diesem Verfahren wird am 06.12.2012 um 19:30 Uhr im
Haus der Volksarbeit, Eschenheimer Anlage 21, durchgeführt. Die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wurde bereits
begonnen. Zur Zeit führt die Frankfurt School
of Finance and Management in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main ein
kooperatives Gutachterverfahren durch mit dem Ziel, einen städtebaulichen
Entwurf für Ihren neuen Campus und Hochbauentwürfe für die Universitätsgebäude
zu entwickeln. Das Verfahren wird im März 2013 abgeschlossen werden. Die
Ergebnisse sollen im Anschluss ausgestellt werden. Die Frankfurt School of Finance and Management
beabsichtigt nach eigener Angabe, den Neubau an der Adickesallee bis
voraussichtlich Mitte 2016 fertig zu stellen, so dass dann im Anschluss der
Umzug erfolgen kann. Überlegungen zur Umnutzung des bestehenden
Schulungsgebäudes in der Sonnemannstraße seitens der Frankfurt School of
Finance and Management sind dem Magistrat nicht bekannt. Aufgrund der
bestehenden Raumstruktur (Seminarräume etc.) bietet sich die Nachnutzung durch
eine Bildungseinrichtung an. Entscheidungen hierzu sind seitens des privaten
Eigentümers noch nicht gefallen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.09.2012, OM 1539
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2014, OM 3589