Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieren
Stellungnahme des Magistrats
Zur Erfüllung der Anforderungen und Auflagen aus der genannten Siedlungsbeschränkung ist der Magistrat - hier vertreten durch das Amt für Bau und Immobilien und das Stadtschulamt -, in Einzelfällen und nach Abwägung, zu Kompromissen bei den Nutzeranforderungen bereit, um die bauliche Umsetzung zu ermöglichen. Ein standardisiertes Verfahren gibt es nicht; es sind Einzelfallentscheidungen. Eine nicht lösbare Problematik besteht jedoch in Bezug auf den Lärmschutz für die Schulhöfe. Eine Einhausung von Schulhöfen ist, insbesondere in Bezug zu der Funktion eines Schulhofes, nicht sinnvoll. In der NORAH-Kinderstudie wurde deutlich, dass Kinder und Jugendliche im Hinblick auf Fluglärm besonders schutzbedürftig sind, da dieser deren Entwicklung hemmen und sich auf schulische Leistungen auswirken kann. Deshalb ist es aus Lärm- und Gesundheitsschutzgründen notwendig, die Fluglärmbelastung zum Wohle der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger und der Menschen in der Region zu senken und Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Bevölkerung zu verbessern, etwa durch die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene und weitergehende Nachtflugbeschränkungen hin zu einem Nachtflugverbot. Gerade für Kinder und Jugendliche ist ausreichender Schlaf in der Nacht für die körperliche und geistige Entwicklung essenziell. Kurzstreckenflüge können grundsätzlich in einer Vielzahl der Fälle vermieden werden. Diese Flüge machen rund 20 % aller Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen aus. Ausgefahrene Fahrwerke können bis zu 40 % des Gesamtlärms eines Flugzeugs ausmachen. Ein möglichst spätes Ausfahren kann zu weniger Lärm beitragen und dient dem Umweltschutz. Zur Linderung von Belastungen durch Fluglärm sollte für Bestandsgebäude sowie mögliche Neubauten in fluglärmbelasteten Stadtteilen zeitunabhängig und ohne grundsätzlich beschränkte Laufzeit bei entsprechenden Nachweisen die Förderung von Maßnahmen zum passiven Schallschutz wiederaufgenommen werden. Öffentliche Gebäude sollten grundsätzlich diese Schutzmaßnahmen bekommen, insbesondere, wenn sich dort vulnerable Gruppen aufhalten. Zur Vermeidung von Lärm und Schadstoffen ist ein zeitgemäßer Flughafen notwendig, an dem moderne, möglichst geräuscharme Flugzeuge dauerhaft stationiert sind. Über die Anpassung der Flughafenentgelte können zudem Potentiale in Fluglärm-relevanten Bereichen weiter ausgeschöpft werden. (Vgl. Stellungnahme der Fluglärmkommission vom 30.08.2024, www.flk-frankfurt.de) Die Stabsstelle für Fluglärmschutz setzt sich für die Umsetzung der im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele ein. Sie steht allen Bürgerinnen und Bürgern als ständige Ansprechpartnerin zur Verfügung und verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel, mit allen involvierten Akteuren an Verbesserungen zu arbeiten. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat in der Fluglärmkommission für die Reduzierung der Fluglärmbelastung ein. Beispiele sind hier die Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene, die Reduzierung von Verspätungsflügen, die Prüfung von Optimierungen der Flugrouten und die Weiterentwicklung der Entgeltordnung des Verkehrsflughafens Frankfurt Main.