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Fußgängerquerung an der Gutzkowstraße/Ecke Stegstraße sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1849

Betreff: Fußgängerquerung an der Gutzkowstraße/Ecke Stegstraße sichern Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass das Parken in der vorgegebenen Parkordnung in der Gutzkowstraße Höhe Hausnummer 24 vor der Einmündung der Stegstraße mittels dem Verkehrzeichen (VZ) 315-77 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parken quer halb auf rechtem Gehweg" mit dem Zusatz "Bewohnerparken" beendet wird. Gleichzeitig wird im Bereich der Gehwegabsenkung eine Sperrfläche mit VZ 298 StVO markiert, die mittels Poller massiv abgesichert wird.

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