Gewährleistung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Oberwiesenstraße/Am Dorfgarten, Überprüfung der Straßenbeleuchtung und Wahrung der Verkehrssicherungspflicht durch Beseitigung verkehrsbehindernden Bewuchses im Bereich der Gehwege
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST
1844
Betreff: Gewährleistung der
Verkehrssicherheit an der Kreuzung Oberwiesenstraße/Am Dorfgarten, Überprüfung
der Straßenbeleuchtung und Wahrung der Verkehrssicherungspflicht durch
Beseitigung verkehrsbehindernden Bewuchses im Bereich der Gehwege Zu 1. In der Vergangenheit wurden bereits Sonderkontrollen
des Kreuzungsbereichs durchgeführt. Die Städtische Verkehrspolizei wird
nochmals kurzzeitig Sonderkontrollen einplanen. Aufgrund zahlreicher
Beschwerden aus dem gesamten Stadtgebiet erfolgen diese Kontrollen jedoch stets
nur für einen eng begrenzten Zeitraum. Zu 2. Die in der Straße "Am Dorfgarten" vorhandenen
Gasleuchten verfügen über eine veraltete Technik. Diese ist sehr
störungsanfällig und wenig effizient. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832
vom 24.07.2014 beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung
durch neue, effizientere, elektrische Leuchten im gesamten Stadtgebiet von
Frankfurt am Main. Da nicht alle Gasleuchten in Frankfurt am Main gleichzeitig
ausgetauscht werden können, wurde eine Priorisierung der Rückbaumaßnahmen
vorgenommen. Diese basiert auf den Ergebnissen einer durchgeführten
Standsicherheitsprüfung. Entsprechend ist der Ersatz der Gasleuchten in der
Straße "Am Dorfgarten" frühestens für das Jahr 2020 vorgesehen. Der Magistrat hat die vorliegende Anregung zum
Anlass genommen, die vorhandenen Leuchten in der Straße "Am Dorfgarten"
außerplanmäßig zu überprüfen und instand zu setzen. Damit defekte Leuchten schnellstmöglich repariert
werden können, ist die Stadt auch auf die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger
angewiesen. So wurde schon vor einigen Jahren eine Plattform auf der
Internetseite der Stadt Frankfurt am Main eingerichtet, über die
Leuchtenstörungen im Stadtgebiet gemeldet werden können
(www.frankurt.de>Rathaus>was erledige ich
wo>Straßenbeleuchtung>defekte Leuchten melden). Störungen können auch direkt bei der SRM
Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) gemeldet werden: Telefon: +49 (0)69 213 26081 (innerhalb der üblichen
Geschäftszeiten, ServiceLine der SRM) Telefon: +49 (0)69 213 26050 (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten,
Anrufbeantworter zur Meldung defekter Straßenbeleuchtung) Telefax: +49 (0)69 213 326080
E-Mail:
stoerung-strassenbeleuchtung@srm-rheinmain.de Internet:
http://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung.html Die Reparatur erfolgt dann meist innerhalb weniger
Tage. Zu 3. Im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht wurde der Eigentümer des Geländes "Am Dorfgarten 67"
aufgefordert, einen Grünrückschnitt zu veranlassen. Die Pflanzen wurden bis zum
Lichtraumprofil (Zaun) zurückgeschnitten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3283