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Gewährleistung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Oberwiesenstraße/Am Dorfgarten, Überprüfung der Straßenbeleuchtung und Wahrung der Verkehrssicherungspflicht durch Beseitigung verkehrsbehindernden Bewuchses im Bereich der Gehwege

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1844 Betreff: Gewährleistung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Oberwiesenstraße/Am Dorfgarten, Überprüfung der Straßenbeleuchtung und Wahrung der Verkehrssicherungspflicht durch Beseitigung verkehrsbehindernden Bewuchses im Bereich der Gehwege Zu 1. In der Vergangenheit wurden bereits Sonderkontrollen des Kreuzungsbereichs durchgeführt. Die Städtische Verkehrspolizei wird nochmals kurzzeitig Sonderkontrollen einplanen. Aufgrund zahlreicher Beschwerden aus dem gesamten Stadtgebiet erfolgen diese Kontrollen jedoch stets nur für einen eng begrenzten Zeitraum. Zu 2. Die in der Straße "Am Dorfgarten" vorhandenen Gasleuchten verfügen über eine veraltete Technik. Diese ist sehr störungsanfällig und wenig effizient. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Da nicht alle Gasleuchten in Frankfurt am Main gleichzeitig ausgetauscht werden können, wurde eine Priorisierung der Rückbaumaßnahmen vorgenommen. Diese basiert auf den Ergebnissen einer durchgeführten Standsicherheitsprüfung. Entsprechend ist der Ersatz der Gasleuchten in der Straße "Am Dorfgarten" frühestens für das Jahr 2020 vorgesehen. Der Magistrat hat die vorliegende Anregung zum Anlass genommen, die vorhandenen Leuchten in der Straße "Am Dorfgarten" außerplanmäßig zu überprüfen und instand zu setzen. Damit defekte Leuchten schnellstmöglich repariert werden können, ist die Stadt auch auf die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. So wurde schon vor einigen Jahren eine Plattform auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main eingerichtet, über die Leuchtenstörungen im Stadtgebiet gemeldet werden können (www.frankurt.de>Rathaus>was erledige ich wo>Straßenbeleuchtung>defekte Leuchten melden). Störungen können auch direkt bei der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) gemeldet werden: Telefon: +49 (0)69 213 26081 (innerhalb der üblichen Geschäftszeiten, ServiceLine der SRM) Telefon: +49 (0)69 213 26050 (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, Anrufbeantworter zur Meldung defekter Straßenbeleuchtung) Telefax: +49 (0)69 213 326080 E-Mail: stoerung-strassenbeleuchtung@srm-rheinmain.de Internet: http://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung.html Die Reparatur erfolgt dann meist innerhalb weniger Tage. Zu 3. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wurde der Eigentümer des Geländes "Am Dorfgarten 67" aufgefordert, einen Grünrückschnitt zu veranlassen. Die Pflanzen wurden bis zum Lichtraumprofil (Zaun) zurückgeschnitten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3283