Gewährleistung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Oberwiesenstraße Ecke Am Dorfgarten, Überprüfung der Straßenbeleuchtung und Wahrung der Verkehrssicherungspflicht durch Beseitigung verkehrsbehindernden Bewuchses im Bereich der Gehwege
Begründung
Verkehrssicherheit an der Kreuzung Oberwiesenstraße Ecke Am Dorfgarten, Überprüfung der Straßenbeleuchtung und Wahrung der Verkehrssicherungspflicht durch Beseitigung verkehrsbehindernden Bewuchses im Bereich der Gehwege Der Ortsbeirat 10 möge beschließen, den Magistrat gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen aufzufordern, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit - zu unterschiedlichen Tageszeiten parkende Fahrzeuge im Kreuzungsbereich Oberwiesenstraße Ecke Am Dorfgarten von Amts wegen zu kontrollieren und mögliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu sanktionieren. Gemäß Hinweisen anderer Verkehrsteilnehmer gibt es in letzter Zeit häufig Situationen, in denen Fahrzeuge im Kreuzungsbereich verkehrsgefährdend parken. - die Straßenlaternen Am Dorfgarten, beginnend auf Höhe der Kreuzung Oberwiesenstraße in Richtung der Autobahnunterführung auf einwandfreie Funktion zu überprüfen und durch Instandsetzung unzureichender Straßenbeleuchtung Gefahrenquellen zu beseitigen. - den Verkehrssicherungspflichtigen im Rahmen der Gefahrenabwehr und Verkehrssicherheit mit dem Zurückschneiden der weit in den Gehweg hängenden Anpflanzung vor dem Firmengelände auf Höhe Am Dorfgarten 67 zu beauftragen und den Nahbereich auf weiteren, verkehrsbehindernden Bewuchs izu überprüfen.