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Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1843 Betreff: Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen Für die Textorschule gibt es einen abgestimmten und daher verbindlichen Schulwegplan. Demnach verläuft der Schulweg aus der Danneckerstraße kommend auf der Ostseite der Souchaystraße und quert die Fahrbahn in Höhe der Gutzkowstraße zur Textorschule hin. In der Oppenheimer Landstraße wird der Schulweg auf der Westseite bis in Höhe Gartenstraße geführt, quert hier über den vorhandenen Fußgängerüberweg und wird dann wie oben beschrieben auf der Ostseite der Souchaystraße weitergeführt. Zudem befinden sich die vorgenannten Straßen in einer Tempo-30-Zone, in der "Zebrastreifen" grundsätzlich entbehrlich sind. Aus den vorgenannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 698

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