Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST
1843
Betreff: Kennzeichnung von
Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen Für die Textorschule gibt es einen
abgestimmten und daher verbindlichen Schulwegplan. Demnach verläuft der
Schulweg aus der Danneckerstraße kommend auf der Ostseite der Souchaystraße und
quert die Fahrbahn in Höhe der Gutzkowstraße zur Textorschule hin. In der Oppenheimer Landstraße wird der Schulweg auf
der Westseite bis in Höhe Gartenstraße geführt, quert hier über den vorhandenen
Fußgängerüberweg und wird dann wie oben beschrieben auf der Ostseite der
Souchaystraße weitergeführt. Zudem befinden sich die vorgenannten Straßen in
einer Tempo-30-Zone, in der "Zebrastreifen" grundsätzlich entbehrlich sind.
Aus den vorgenannten Gründen kann der Anregung nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 698