Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
mit Zebrastreifen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Fußgängerüberwege über die Souchaystraße auf der Höhe der einmündenden Danneckerstraße sowie über die Oppenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 15 mit einem Zebrastreifen zu kennzeichnen. Begründung: Diese Fußgängerüberwege sind Teil der Schulwege von Kindern, die die Textorschule (Gebäude "OPP") besuchen. Die Kennzeichnung soll ein sicheres Überqueren der Straßen für diese ermöglichen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 170/5
Betreff: Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen
mit Zebrastreifen Der Ortsbeirat 5 bittet den
Magistrat, die Fußgängerüberwege über die Souchaystraße auf der Höhe der
einmündenden Danneckerstraße sowie über die Oppenheimer Landstraße in Höhe der
Hausnummer 15 mit einem Zebrastreifen zu kennzeichnen. Begründung: Diese Fußgängerüberwege sind Teil der Schulwege von
Kindern, die die Textorschule (Gebäude "OPP") besuchen. Die Kennzeichnung soll
ein sicheres Überqueren der Straßen für diese ermöglichen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5
am 07.10.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 698 2016
Die
Vorlage OF 170/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme