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Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

mit Zebrastreifen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Fußgängerüberwege über die Souchaystraße auf der Höhe der einmündenden Danneckerstraße sowie über die Oppenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 15 mit einem Zebrastreifen zu kennzeichnen. Begründung: Diese Fußgängerüberwege sind Teil der Schulwege von Kindern, die die Textorschule (Gebäude "OPP") besuchen. Die Kennzeichnung soll ein sicheres Überqueren der Straßen für diese ermöglichen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 170/5 Betreff: Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Fußgängerüberwege über die Souchaystraße auf der Höhe der einmündenden Danneckerstraße sowie über die Oppenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 15 mit einem Zebrastreifen zu kennzeichnen. Begründung: Diese Fußgängerüberwege sind Teil der Schulwege von Kindern, die die Textorschule (Gebäude "OPP") besuchen. Die Kennzeichnung soll ein sicheres Überqueren der Straßen für diese ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 698 2016 Die Vorlage OF 170/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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