Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen
Begründung
mit Zebrastreifen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Fußgängerüberwege über die Souchaystraße auf der Höhe der einmündenden Danneckerstraße sowie über die Oppenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 15 mit einem Zebrastreifen zu kennzeichnen. Begründung: Diese Fußgängerüberwege sind Teil der Schulwege von Kindern, die die Textorschule (Gebäude "OPP") besuchen. Die Kennzeichnung soll ein sicheres Überqueren der Straßen für diese ermöglichen.
Inhalt
Antrag vom 20.09.2016, OF 170/5
Betreff: Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Fußgängerüberwege über die Souchaystraße auf der Höhe der einmündenden Danneckerstraße sowie über die Oppenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 15 mit einem Zebrastreifen zu kennzeichnen. Begründung: Diese Fußgängerüberwege sind Teil der Schulwege von Kindern, die die Textorschule (Gebäude "OPP") besuchen. Die Kennzeichnung soll ein sicheres Überqueren der Straßen für diese ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 5