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Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1841 Betreff: Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße In der Sigmund-Freud-Straße gelten für Fahrzeugführende bereits besondere Sorgfaltspflichten, weil die Straße als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Die über das Jahr 2017 vorgenommenen 20 Messungen lassen ein aussagekräftiges Urteil zum Verkehrsfluss in diesem Abschnitt der Sigmund-Freud-Straße zu. Im Jahr 2018 wurden bisher elf Geschwindigkeitskontrollen in der Sigmund-Freud-Straße durchgeführt. Von insgesamt 3928 erfassten Fahrzeugen überschritten 438 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 11,2 %. Verglichen mit dem Jahr 2017 ist die Übertretungsquote im Mittel leicht gesunken. Geschwindigkeitskontrollen werden weiterhin durchgeführt. Die Ergebnisse aus der Langzeitmessung liegen bislang noch nicht vor. Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3263