Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST
1841
Betreff: Verkehrssituation
Sigmund-Freud-Straße In der Sigmund-Freud-Straße gelten
für Fahrzeugführende bereits besondere Sorgfaltspflichten, weil die Straße
als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Die über das Jahr 2017 vorgenommenen 20 Messungen
lassen ein aussagekräftiges Urteil zum Verkehrsfluss in diesem Abschnitt der
Sigmund-Freud-Straße zu. Im
Jahr 2018 wurden bisher elf Geschwindigkeitskontrollen in der
Sigmund-Freud-Straße durchgeführt. Von insgesamt 3928 erfassten Fahrzeugen
überschritten 438 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren
Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im
sanktionierbaren Bereich von 11,2 %. Verglichen mit dem Jahr 2017 ist die
Übertretungsquote im Mittel leicht gesunken. Geschwindigkeitskontrollen werden
weiterhin durchgeführt. Die Ergebnisse aus der Langzeitmessung liegen
bislang noch nicht vor. Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3263