Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1840 Betreff: Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim In dem Heiligenstockweg gilt, obwohl es sich um eine Außerortsstraße handelt, durchgängig Tempo 50, teilweise sogar Tempo 30, als höchstzulässige Geschwindigkeit. Mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 Metern ist der Heiligenstockweg auch für den Begegnungsverkehr ausreichend breit. Kommt kein Verkehr entgegen, können Radfahrende mit ausreichend Seitenabstand überholt werden. Im Bereich der Tempo 30-Streckenbeschilderung sind Radverkehrsanlagen entbehrlich. Eine Lichtsignalanlage zur Regelung des Begegnungsverkehrs ist somit nicht notwendig. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3260

Verknüpfte Vorlagen