Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST
1840
Betreff: Ampelregelung im
Heiligenstockweg in Berkersheim In dem Heiligenstockweg gilt,
obwohl es sich um eine Außerortsstraße handelt, durchgängig Tempo 50, teilweise
sogar Tempo 30, als höchstzulässige Geschwindigkeit. Mit einer Fahrbahnbreite von 5,50
Metern ist der Heiligenstockweg auch für den Begegnungsverkehr ausreichend
breit. Kommt kein Verkehr
entgegen, können Radfahrende mit ausreichend Seitenabstand überholt
werden. Im Bereich der Tempo 30-Streckenbeschilderung sind Radverkehrsanlagen
entbehrlich. Eine Lichtsignalanlage zur Regelung
des Begegnungsverkehrs ist somit nicht notwendig. Der Anregung kann deshalb
nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3260