Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim
Begründung
Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Einführungserlass des Hessischen Verkehrsministeriums zu RiLSA vom 23.11.2015 eine Ampelregelung im Heiligenstockweg zulässt, wenn z.B. durch Einrichtung eines Fahrradwegs die Autofahrbahn so verengt wäre, dass nur noch eine Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen zur Verfügung stünde. Begründung: Der Heiligenstockweg wird von Radfahrenden auch aus dem Umland gern genutzt. Jedoch ist die Befahrung nicht ungefährlich. Die Einrichtung eines separaten Radwegs mit Abgrenzung zur Fahrbahn würde die Sicherheit für Radfahrende sehr erhöhen. Das ginge jedoch nur auf Kosten der Autofahrbahn, wodurch aus Sicherheitsgründen eine Ampelregelung zwingend erforderlich würde.