Sossenheim: Lösungen für die Verkehrssituation auf der Westerbachstraße vorstellen
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1839
Betreff: Sossenheim: Lösungen für die Verkehrssituation auf der Westerbachstraße vorstellen Vor dem Hintergrund der gewerblichen Entwicklungen in Sossenheim und Rödelheim sowie im benachbarten Eschborn verfolgt der Magistrat seit Jahren das Ziel diese Bereiche besser an die Autobahnen rings um das Nordwestkreuz anzuschließen. Die derzeit noch in Auftragsverwaltung für den Bund für die Bundesautobahnen zuständige Landesstraßenbauverwaltung Hessen Mobil hat jedoch mit Verweis auf das technische Regelwerk und die strengen Anforderungen, die der Bund an die Zulassung zusätzlicher Anschlussstellen stellt, entsprechende Vorstöße der Stadt stets abgelehnt. Die Stadt hat sich daher mit ihren Überlegungen auf das Nordwestkreuz selbst konzentriert. Hier werden nicht nur die Autobahnen A 5 und A 66 miteinander verknüpft - beide Autobahnen sind zusätzlich mit der L 3005 (Lorscher Straße), die Eschborn mit Frankfurt-Rödelheim verbindet, verknüpft. In der heutigen Situation ist diese Verknüpfung mit der L 3005 jedoch sehr einseitig in und aus Richtung Eschborn ausgeprägt. Lediglich von der A 5 aus Richtung Süden kann auch auf die Lorscher Straße in Richtung Rödelheim abgefahren werden. (vgl. Anlage 1) Auf der Basis einer älteren Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Eschborn sollen zusätzlich zu den bereits bestehenden Verknüpfungen auch die Relationen von der L 3005 aus Richtung Eschborn zur A 66 in Richtung Wiesbaden und umgekehrt eingerichtet werden. Die in Anlage 2 dargestellte Rampenführung ist eine denkbare Lösung hierfür. Die Überlegungen des Magistrats setzen an der heutigen Abfahrt von der A 5 aus Richtung Süden zur Lorscher Straße an (vgl. Anlage 3): Durch eine Verschiebung des Anschlusses an die Lorscher Straße in Richtung Osten entsteht entlang der A 66 eine größere Entwicklungslänge, die es ermöglichen würde, auch von der A 66 aus Richtung Westen bzw. der A 5 aus Richtung Norden zur Lorscher Straße auszufahren. In der besagten Machbarkeitsstudie ist die Trassierbarkeit und Leistungsfähigkeit einer solchen Lösung aufgezeigt worden. Um eine vollwertige verkehrliche Wirkung zu erzielen und die Orientierung der Verkehrsteilnehmenden zu erleichtern, sieht die Machbarkeitsstudie vor, von dem nach Osten verschobenen Anschlusspunkt an die Lorscher Straße aus auch eine Auffahrt zur A 66 in Richtung Westen bzw. über das Nordwestkreuz zur A 5 sowohl nach Norden als auch nach Süden zu ermöglichen. Trassierungstechnisch lässt sich eine solche Auffahrt darstellen. Für den Anschluss an die A 66 im direkten Zulauf auf das Nordwestkreuz lässt sich die Leistungsfähigkeit der Verflechtungsvorgänge jedoch nicht ohne weiteres nachweisen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist daher eine Lösung entwickelt worden, die Verflechtungsvorgänge räumlich zu entzerren und damit zu vereinfachen. Hierfür müssten die Rampe von der A 66 aus Richtung Osten zur L 3005 in Richtung Eschborn und die Rampe von der A 5 aus Richtung Norden zur A 66 in Richtung Westen mit einer weiteren Rampe verbunden werden. Auch mit dieser Lösung konnten noch nicht alle Leistungsfähigkeitsfragen abschließend geklärt werden; die Machbarkeitsstudie wurde jedoch auf dieser Basis zu einem qualifizierten Abschluss geführt, da sich abzeichnete, dass für das Nordwestkreuz ohnehin ein grundlegender Um- und Ausbau mit möglicherweise gravierenden Auswirkungen auf die Knotenpunktgeometrie erforderlich wird. Eine weitere Vertiefung auf Basis der aktuellen Knotenpunktgeometrie wäre daher nicht sinnvoll gewesen. Mit Hessen Mobil wurde vereinbart, die der Machbarkeitsstudie zugrundeliegenden Überlegungen im Rahmen einer späteren, konkretisierenden Planung für das Nordwestkreuz wieder in den Planungsprozess einzuspeisen. Im Bundesverkehrswegeplan und dem darauf aufbauenden Fernstraßenausbaugesetz wurde der Ausbau des Nordwestkreuzes dann tatsächlich in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Mit Blick auf die Fülle der vordringlichen Maßnahmen und die anstehende Überleitung der Zuständigkeiten für die Autobahnen aus der Auftragsverwaltung der Länder auf die Bundesautobahngesellschaft betreibt Hessen Mobil die Ausbauplanungen nun jedoch nicht mehr unmittelbar, sondern hat die DEGES, die als gemeinsame Planungsgesellschaft des Bundes und der Länder ohnehin in der Bundesautobahngesellschaft aufgehen wird, mit den Planungen betraut. Mit Planungsauftakt hat der Magistrat Kontakt mit der DEGES aufgenommen, um die Machbarkeitsstudie den Planungsverantwortlichen vorzustellen und die Berücksichtigung der Frankfurter Interessen im Planungsprozess einzufordern. Mit Verweis auf die Position des Bundes, dass die Ausbaumaßnahmen an den Autobahnen allein dem Ziel einer besseren Abwicklung des Fernverkehrs zu dienen hätten, hat die DEGES jedoch nicht in Aussicht stellen können, die Machbarkeitsstudie oder alternative Überlegungen zu einer besseren Anbindung der Stadtteile Sossenheim und Rödelheim an die Autobahnen, berücksichtigen zu können. Da die Stadt hier keinen formalen Anspruch auf Berücksichtigung der Vorschläge hat, kann diese Position von der Fachverwaltung zunächst nur zur Kenntnis genommen werden. Anlage 1-3 (ca. 10,3 MB)