Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar halten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1837 Betreff: Unterliederbach: Rondell am Langobarden-
und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar halten Das Rondell hat auf
den Geraden eine Fahrbahnbreite von 5,00 Metern. In den Kurvenbereichen ist es
durch die sechseckige Form entsprechend breiter. Die Einfahrt in das Rondell
dürfte daher weniger problematisch sein, als die Ausfahrt. Der Magistrat schlägt daher die Markierung des
Verkehrszeichens (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Grenzmarkierung) an
folgenden Stellen vor: - Chattenweg vor den Grundstückszufahrten 25 - 27
- Langobardenweg 19 bis
einschließlich Einfahrt Nr. 21 - Langobardenweg Einfahrt Nr. 28 bis einschließlich
Einfahrt Nr. 26 (bis Beginn halbhüftiges Parken). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2019, OM 4804