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Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar halten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1837 Betreff: Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar halten Das Rondell hat auf den Geraden eine Fahrbahnbreite von 5,00 Metern. In den Kurvenbereichen ist es durch die sechseckige Form entsprechend breiter. Die Einfahrt in das Rondell dürfte daher weniger problematisch sein, als die Ausfahrt. Der Magistrat schlägt daher die Markierung des Verkehrszeichens (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Grenzmarkierung) an folgenden Stellen vor: - Chattenweg vor den Grundstückszufahrten 25 - 27 - Langobardenweg 19 bis einschließlich Einfahrt Nr. 21 - Langobardenweg Einfahrt Nr. 28 bis einschließlich Einfahrt Nr. 26 (bis Beginn halbhüftiges Parken). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4804

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