Straßenprostitution am Rande der Kuhwaldsiedlung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST
1837
Betreff: Straßenprostitution am Rande der Kuhwaldsiedlung
Die Toleranzzone für Straßenprostitution in der
Theodor-Heuss-Allee wird täglich in den Abend- und Nachtstunden durch
Bedienstete der Landespolizei und der Stadtpolizei des Ordnungsamtes
kontrolliert. Weiterhin wird die Kuhwaldsiedlung bestreift, um die Verrichtung
der sexuellen Handlungen im Bereich des Wohngebietes zu verhindern. Daneben
werden auch sporadische Kontrollen im Bereich von Bushaltestellen, Straßen und
Parkplätzen in der Kuhwaldsiedlung hinsichtlich von Verschmutzungen durch
Papiertaschentücher, Präservative und sonstigen Unrat durchgeführt. Bei den aktuellen Kontrollen der Stadtpolizei
konnten die Bediensteten die vorgebrachten Beanstandungen auf
Abfallablagerungen jedoch nicht bestätigen. Es konnten auch keine
Verrichtungshandlungen festgestellt werden. N ach
Rücksprache bei der Landespolizei lagen auch dort keine negativen Erkenntnisse
vor. Die Örtlichkeit wird weiterhin als
Beschwerdebrennpunkt behandelt und unter Berücksichtigung der jeweiligen
Personalstärke durch Landespolizei und Stadtpolizei bestreift. Trotz dieser mit
großem Personalaufwand betriebenen Überwachungsmaßnahmen lässt es sich nicht
gänzlich verhindern, dass es akut zu einer berechtigten Beschwerdesituation
kommen kann. Sollten wider Erwarten erhöhte
Verschmutzungen im Bereich der Kuhwaldsiedlung auftreten, haben die Bürgerinnen
und Bürger die Möglichkeit, sich direkt an das Sicherheitstelefon der
Stadtpolizei unter der Rufnummer 069/212-44044 zu wenden. Beim Vorliegen von
Straftaten (z.B. Drogenhandel, Sachbeschädigung, Belästigung) kann über den
Polizeinotruf (Tel. 110) die hierfür originär zuständige Landespolizei
informiert werden. In beiden Fällen erreicht man dort rund um die Uhr
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen
einleiten werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2012, OM 1369