Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergs-gäßchen I und Altebergsgäßchen II
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1827
Betreff: Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergs-gäßchen I und Altebergsgäßchen II Die in der Ortsbeiratsanregung angesprochenen ergänzenden Warteblöcke wurden bei früheren Einführungen von Tempo-30-Zonen als nicht amtlicher Hinweis zur Erhöhung des Aufmerksamkeitswerts und nur befristet angelegt. Der Goldbergweg und der Altebergsweg sind bereits seit Jahren als Tempo-30-Zone eingerichtet. Da die Notwendigkeit, den Aufmerksamkeitswert für Autofahrer zu erhöhen nicht mehr besteht, sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.