Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II
Begründung
Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Goldbergweg und dem Altebergsweg vor den Einmündungen in das Altebergsgäßchen I und das Altebergsgäßchen II Wartelinien (Zeichen 341 StVO) anbringen zulassen. Begründung: Goldbergweg und Altebergsweg sind im Einmündungsbereich zum Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II Straßen von geringem Querschnitt. Die Fahrzeuge, die aus dem Altebergsgäßchen I und aus dem Altebergsgäßchen II in den Goldbergweg bzw. den Altebergsweg einbiegen wollen, sind vorfahrtsberechtigt. Bedauerlicherweise ist das den Fahrzeugführern nicht immer präsent. Bislang sind glücklicherweise noch keine schwereren Verkehrsunfälle geschehen. Um Unfällen auch in Zukunft - vor allem Unfallen mit Fahrradfahrern - vorzubeugen, ist das Anbringen von Wartelinien ein gutes Mittel.