Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1820
Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Sowohl die Freiherr-vom Stein-Straße als auch die Kronberger Straße befinden sich in einer Tempo 30-Zone. Ziel einer Tempo 30-Zone ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich zu erhöhen. Deshalb gilt hier grundsätzlich die Vorfahrtsregelung "Rechts-vor-Links". Um diese Regelung in der Freiherr-vom-Stein-Straße (in Fahrtrichtung Norden) vor der Kreuzung Kronberger Straße zu verdeutlichen, wurden bereits im Jahr 2001 Warteblöcke auf der Fahrbahn markiert. Generell gilt, dass eine Markierung von Schriftzeichen, Sinnbildern oder die Wiedergabe eines Verkehrszeichens auf der Fahrbahn lediglich zusätzlich auf eine besondere Verkehrssituation aufmerksam machen soll. Diese "besondere Verkehrssituation" ist im genannten Kreuzungsbereich jedoch nicht gegeben. Auch sind hier seit dem Jahr 2015 keine Unfälle gemeldet worden. Der Magistrat kann der Anregung daher nicht entsprechen.