Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST
1820
Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße
Sowohl die Freiherr-vom
Stein-Straße als auch die Kronberger Straße befinden sich in einer Tempo
30-Zone. Ziel einer Tempo 30-Zone ist es, die Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden deutlich zu erhöhen. Deshalb gilt hier grundsätzlich die
Vorfahrtsregelung "Rechts-vor-Links". Um diese Regelung in der Freiherr-vom-Stein-Straße
(in Fahrtrichtung Norden) vor der Kreuzung Kronberger Straße zu verdeutlichen,
wurden bereits im Jahr 2001 Warteblöcke auf der Fahrbahn markiert. Generell gilt, dass eine Markierung von
Schriftzeichen, Sinnbildern oder die Wiedergabe eines Verkehrszeichens auf der
Fahrbahn lediglich zusätzlich auf eine besondere Verkehrssituation aufmerksam
machen soll. Diese "besondere Verkehrssituation" ist im genannten
Kreuzungsbereich jedoch nicht gegeben. Auch sind hier seit dem Jahr 2015 keine
Unfälle gemeldet worden. Der Magistrat kann der Anregung daher nicht
entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.06.2018, OM 3342