Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1819 Betreff: Hallgartenstraße - Nutzbare
Überquerungsmöglichkeit schaffen Der Magistrat wird anstelle des
‚Betonstellvertreters' in der Sperrfläche zwei rot-weiße Stahlabweiser
installieren. Die Umsetzung ist im 4. Quartal 2019 geplant. Bezüglich der zusätzlichen Beschilderung in der
Hallgartenstraße kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Die
Hallgartenstraße ist Teil eines als Tempo-30-Zone ausgewiesenen Wohngebietes.
In diesem ist insbesondere in den Kreuzungsbereichen mit querenden zu Fuß
Gehenden zu rechnen. Eine besondere Beschilderung ist daher entbehrlich und
würde eine nach den §§ 39 bis 43 Absatz 2 der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung verbotene Doppelbeschilderung darstellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2019, OM 4736