Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1819
Betreff: Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen Der Magistrat wird anstelle des 'Betonstellvertreters' in der Sperrfläche zwei rot-weiße Stahlabweiser installieren. Die Umsetzung ist im 4. Quartal 2019 geplant. Bezüglich der zusätzlichen Beschilderung in der Hallgartenstraße kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Die Hallgartenstraße ist Teil eines als Tempo-30-Zone ausgewiesenen Wohngebietes. In diesem ist insbesondere in den Kreuzungsbereichen mit querenden zu Fuß Gehenden zu rechnen. Eine besondere Beschilderung ist daher entbehrlich und würde eine nach den §§ 39 bis 43 Absatz 2 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung verbotene Doppelbeschilderung darstellen.