Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1817 Betreff: Barrierefreiheit bei der Einrichtung von
Baustellen beachten Für die Genehmigung und Planung von
Arbeitsstellen werden grundsätzlich Belange aller Verkehrsarten berücksichtigt.
Ziel ist es, die Arbeiten mit der geringstmöglichen Einschränkung für die
Verkehrsteilnehmenden auszuführen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der
Barrierefreiheit sowie der Sicherheit für die schwächeren
Verkehrsteilnehmenden, wie zu Fuß Gehende und Radfahrende. Als Beispiel kann
hier angeführt werden, dass der Magistrat darauf achtet, Höhenunterschiede
zwischen Fahrbahn und Gehweg verkehrssicher auszugleichen. Zudem wird auf
vorhandene Bordsteinabsenkungen mit Verkehrszeichen hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.05.2019, OM 4655