Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 13.05.2019, OM 4655 entstanden aus Vorlage:
OF 803/2 vom
25.04.2019 Betreff: Barrierefreiheit bei der Einrichtung von
Baustellen beachten Der Magistrat wird gebeten, bei
der Einrichtung von Baustellen bzw. den damit einhergehenden Absperrungen
wieder verstärkt auf den Erhalt der Barrierefreiheit zu achten und die
erforderlichen Genehmigungen mit entsprechenden Auflagen zu versehen. Begründung: In letzter Zeit hat es in Bockenheim wiederholt
Beschwerden von Bewohnern über Absperrmaßnahmen im Zuge von Bauvorhaben
gegeben, so z. B. zuletzt im Bereich der Ecke
Wurmbachstraße/Am Weingarten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1817
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0