Entfernung von "Schrottfahrrädern" aus dem öffentlichen Raum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST
1816
Betreff: Entfernung von
"Schrottfahrrädern" aus dem öffentlichen Raum Es kommt immer wieder vor, dass
Bürgerinnen und Bürger Fahrräder, die nicht mehr funktionstüchtig sind, einfach
im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen und sie auf diesem Wege entsorgen.
Ist dies der Fall, werden die nötigen Schritte zur Entfernung eingeleitet. Kann
ein Fahrrad mit wenigen Handgriffen wieder fahrtüchtig gemacht werden, ist aber
dauerhaft im öffentlichen Raum abgestellt, kann in der Regel aus rechtlichen
Gründen nicht eingeschritten werden. Die Stadtpolizei ist in diesem Zusammenhang,
aufgrund ihrer vielfältigen Aufgabenbereiche und der Größe des Stadtgebietes,
auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Zur Meldung eines Schrottfahrrades
gibt es verschiedene Wege. Die Stadtpolizei kann direkt per E-Mail oder per
Telefon kontaktiert werden, die Meldung kann jedoch auch jederzeit über die
Internetseite der Stadt Frankfurt oder den Mängelmelder erfolgen. Die Anzahl der durch die Stadtpolizei festgestellten
Schrottfahrräder ist aktuell rückläufig: 2014:
354 2015:
259 2016 (bis
zum 01.11.): 107 Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.08.2016, OM 401