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Entfernung von "Schrottfahrrädern" aus dem öffentlichen Raum

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1816 Betreff: Entfernung von "Schrottfahrrädern" aus dem öffentlichen Raum Es kommt immer wieder vor, dass Bürgerinnen und Bürger Fahrräder, die nicht mehr funktionstüchtig sind, einfach im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen und sie auf diesem Wege entsorgen. Ist dies der Fall, werden die nötigen Schritte zur Entfernung eingeleitet. Kann ein Fahrrad mit wenigen Handgriffen wieder fahrtüchtig gemacht werden, ist aber dauerhaft im öffentlichen Raum abgestellt, kann in der Regel aus rechtlichen Gründen nicht eingeschritten werden. Die Stadtpolizei ist in diesem Zusammenhang, aufgrund ihrer vielfältigen Aufgabenbereiche und der Größe des Stadtgebietes, auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Zur Meldung eines Schrottfahrrades gibt es verschiedene Wege. Die Stadtpolizei kann direkt per E-Mail oder per Telefon kontaktiert werden, die Meldung kann jedoch auch jederzeit über die Internetseite der Stadt Frankfurt oder den Mängelmelder erfolgen. Die Anzahl der durch die Stadtpolizei festgestellten Schrottfahrräder ist aktuell rückläufig: 2014: 354 2015: 259 2016 (bis zum 01.11.): 107 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 401

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