Oppenheimer Platz - Schutz der Blumenrabatte
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1811
Betreff: Oppenheimer Platz - Schutz der Blumenrabatte Der Magistrat hatte den Zaun, bestehend aus kurzen Holzpfosten mit Drahtbespannung, als temporären Schutz für die Entwicklung der Stauden im Zuge der Erneuerung des Oppenheimer Platzes aufstellen lassen. Nach der Entwicklung der Pflanzung ist dieser in der Regel nicht mehr notwendig und der temporäre Zaun wurde zurückgebaut. Die angrenzende Rasenfläche ist als Liegewiese ausgewiesen. Dort ist das Ballspielen nicht erlaubt. Dies ist durch die Hinweisschilder geregelt. Ein erneutes Aufstellen eines Holzzaunes in der vorherigen Ausführung ist aus Haltbarkeitsgründen nicht zielführend. Es ist vorgesehen, mit investiven Mitteln ein haltbares Rabatten-Geländer gegen das Durchlaufen von Personen nachzurüsten.