Raserproblem auf der Hanauer Landstraße/Alleenring
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST
1809
Betreff: Raserproblem auf
der Hanauer Landstraße/Alleenring Der Magistrat stellt die
Wichtigkeit des Lärmschutzes nicht in Abrede. Geschwindigkeitskontrollen dienen
jedoch vorrangig der Abwehr von Gefahren im Straßenverkehr. Das hessische Ministerium des Innern
und für Sport gibt in seinem Erlass zur Verkehrsüberwachung durch örtliche
Ordnungsbehörden und Polizeibehörden vor, welche Prioritäten bei
Geschwindigkeitskontrollen gesetzt werden müssen. So sind zum Beispiel geschwindigkeitsbedingte
Unfallschwerpunkte, schutzwürdige Örtlichkeiten und Zonen wie Bushaltestellen,
Fußgängerüberwege und Schulwege in der Prioritätenliste ganz oben angesiedelt.
Geschwindigkeitskontrollen wegen Lärmschutz sind auch vorgesehen, haben jedoch
keine hohe Priorität. Das Straßenverkehrsamt führt
Geschwindigkeitskontrollen bis circa 21:00 Uhr und die Polizei an
Unfallschwerpunkten Kotrollen bis circa 23:00 Uhr durch. Nächtliche
Geschwindigkeitskontrollen zum Lärmschutz würden in unverhältnismäßigem Maße
personelle Ressourcen binden, die dringend für die Verkehrsüberwachung zwischen
07:00 Uhr und 22:00 Uhr gebraucht werden. Zumal im Zeitraum von 06:00 Uhr bis
22:00 Uhr, laut Verkehrsstatistik der Polizei, auch die Unfallzahlen wesentlich
höher sind als in den Nachtstunden. Somit wäre eine immense Personalaufstockung
von Nöten, um Kontrollen in den Tag- und Abendstunden zu erfüllen und auch
nachts eine zielführende Überwachungsdichte zu gewährleisten. Weiterhin ist zu bedenken, dass die Ursache der
Lärmbelästigung in vielen Fällen in illegal getunten Fahrzeugen begründet ist.
Diesem Problem kann lediglich mit gezielten Kontrollen begegnet werden. Dazu
werden derzeit von der originär für den fließenden Verkehr zuständigen Polizei
effektive Kontrollmaßnahmen erörtert, die nicht nur eine plakative, sondern
eine nachhaltige Wirkung erzielen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 663