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Raserproblem auf der Hanauer Landstraße/Alleenring

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1809 Betreff: Raserproblem auf der Hanauer Landstraße/Alleenring Der Magistrat stellt die Wichtigkeit des Lärmschutzes nicht in Abrede. Geschwindigkeitskontrollen dienen jedoch vorrangig der Abwehr von Gefahren im Straßenverkehr. Das hessische Ministerium des Innern und für Sport gibt in seinem Erlass zur Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden vor, welche Prioritäten bei Geschwindigkeitskontrollen gesetzt werden müssen. So sind zum Beispiel geschwindigkeitsbedingte Unfallschwerpunkte, schutzwürdige Örtlichkeiten und Zonen wie Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und Schulwege in der Prioritätenliste ganz oben angesiedelt. Geschwindigkeitskontrollen wegen Lärmschutz sind auch vorgesehen, haben jedoch keine hohe Priorität. Das Straßenverkehrsamt führt Geschwindigkeitskontrollen bis circa 21:00 Uhr und die Polizei an Unfallschwerpunkten Kotrollen bis circa 23:00 Uhr durch. Nächtliche Geschwindigkeitskontrollen zum Lärmschutz würden in unverhältnismäßigem Maße personelle Ressourcen binden, die dringend für die Verkehrsüberwachung zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr gebraucht werden. Zumal im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, laut Verkehrsstatistik der Polizei, auch die Unfallzahlen wesentlich höher sind als in den Nachtstunden. Somit wäre eine immense Personalaufstockung von Nöten, um Kontrollen in den Tag- und Abendstunden zu erfüllen und auch nachts eine zielführende Überwachungsdichte zu gewährleisten. Weiterhin ist zu bedenken, dass die Ursache der Lärmbelästigung in vielen Fällen in illegal getunten Fahrzeugen begründet ist. Diesem Problem kann lediglich mit gezielten Kontrollen begegnet werden. Dazu werden derzeit von der originär für den fließenden Verkehr zuständigen Polizei effektive Kontrollmaßnahmen erörtert, die nicht nur eine plakative, sondern eine nachhaltige Wirkung erzielen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 663