Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann zu seiner Stellungnahme (ST 1989/2023) ergänzen, dass das genannte Projekt der Stadt Bad Homburg keine direkte Verknüpfung zur angeregten Überquerungsmöglichkeit hat und dort auch nicht bei der Planung und Umsetzung priorisiert wird. Die Stelle ist jedoch im Radverkehrskonzept Nord der Stadt Frankfurt am Main als Maßnahme im Hauptroutennetz enthalten und wird in die noch ausstehende Priorisierung der Maßnahmen einbezogen. Derzeit wird dieses Konzept entwickelt.