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Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, dass der anregende Ortsbeirat nicht im Vorfeld den Kontakt zur Unfallkommission Frankfurt (Uko) gesucht hat. Gerne möchte der Magistrat daher die Gelegenheit nutzen, dem Ortsbeirat an dieser Stelle die Arbeit der Uko zu erläutern: Zunächst handelt es sich bei der Uko um ein gemeinsames Gremium der Landespolizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem zuständigen Straßenbaulastträger. Falls notwendig, werden andere Beteiligte zu bestimmten Punkten einbezogen, beispielsweise Hessen Mobil oder die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF). Dabei hat die Uko Frankfurt die Aufgabe, Bereiche im Straßennetz zu erkennen, an denen sich Unfälle häufen. Sie analysiert das Unfallgeschehen, beschließt Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und überwacht deren Umsetzung. Im Anschluss überprüft die Uko die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen. Grundlage dieser gemeinsamen Tätigkeit ist zum einen der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) mit dem Titel "Erfassung und Analyse von Verkehrsunfällen", vom

  1. März
  2. Zum anderen bilden die Forschungsergebnisse der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV, veröffentlicht im "Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen 2012 (MUko)" die inhaltliche Arbeitsgrundlage. Dabei handelt es sich bei letzterer nicht um ein Frankfurt am Main spezifisches Produkt; vielmehr ist es das bundesweit gültige Regelwerk zum Stand der Technik und die verbindliche Arbeitsgrundlage von circa 500 Unfallkommissionen im gesamten Bundesgebiet. Die Umsetzung in Frankfurt am Main erfolgt durch die Geschäftsordnung der Uko. Die technisch bundesweit gültigen Regelungen, Definitionen und Prüfungsverfahren werden daher auch in Frankfurt am Main beachtet und angewendet. Details zur Arbeit der Uko finden sich für jedermann zugänglich auf www.frankfurt.de. Sofern der Ortsbeirat Bedenken gegen die einheitliche Arbeitsweise der Unfallkommissionen in Deutschland hat, so sind diese den oben genannten Institutionen vorzutragen. Insbesondere ist das angesprochene Thema der Unfallhäufungsstellen und deren Auswertung im oben genannten Merkblatt festgelegt und insofern bundeseinheitlich geregelt. Der Magistrat möchte an dieser Stelle versichern, dass die Uko alle zur Verfügung stehenden Instrumente nutzt, um die Teilnahme am Straßenverkehr für alle Teilnehmenden sicherer zu gestalten. Die besondere Behandlung von Unfällen mit getöteten Verkehrsteilnehmenden beinhaltet auch die Analyse vor Ort. Gerne kann sich der Ortsbeirat direkt mit der Uko in Verbindung setzen, sofern weiterer Erörterungsbedarf besteht.