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Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat weist die Vorlage B99/2021 zurück. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung 1. die Vorlage B99/2021 ebenfalls zurückzuweisen, 2. den Magistrat aufzufordern, die Arbeitsweise der Unfallkommission grundlegend zu überprüfen und zu verbessern. Ziel ist die systematische Reduzierung der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten. Selbstverständlich sind die von anderen Körperschaften vorgegebenen Regelwerke für Unfallkommissionen zu beachten. Es sind weiter gehende Anstrengungen zu unternehmen, um die Unfallzahlen zu reduzieren. Wenn dem Magistrat die Unfallkommission für diese Aufgabe als ungeeignet erscheint, ist eine eigenständige Kommission mit diesen Aufgaben zu betrauen.

Begründung

Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung OA 575/2020 den Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2017 als unbefriedigend kritisiert. Leider votierte die Stadtverordnetenversammlung die Ortsbeiratsanregung nur für das vereinfachte Verfahren. Der Magistrat hat die Anregung anscheinend ohne weitere Maßgabe an die Unfallkommission zur Beantwortung weiter geleitet. Diese hat pflichtschuldigst auf die bundesweit gültigen Regelungen verwiesen. Der mangelnde Gestaltungswillen des Gesetzgebers ist dem Ortsbeirat bekannt. Ziel der Anregung war ebenso wie diese erneute Anregung, den Magistrat zu bewegen, die Unfallkommission in die Lage zu versetzen, in angemessener Weise auf die hohen Unfallzahlen zu reagieren. Der nun vorliegenden Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2018 weist weiterhin die schon in der Ortsbeiratsanregung OA 575/2020 kritisierten Mängel auf. Der Ortsbeirat bittet nochmals diese Hinweise bei der Verbesserung der Arbeit der Unfallkommission zu berücksichtigen. In den Bericht wurde diesmal eine Liste der in den letzten fünf Jahren getöteten Radfahrer aufgenommen. Solche Papierbeschriftungen führen leider nicht weiter. Die Liste wurde offenbar einfach aus den alten Berichten der Unfallkommission zusammengetragen, ohne neuere Entwicklungen zu berücksichtigen oder gar tiefer gehende Analysen anzustellen. Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass beim Unfall Nr. 7 der beteiligte Lkw-Fahrer sich wegen des Unfalls verantworten musste. Die Unfallursache "Fahrfehler Rad" erscheint somit zweifelhaft. Unter Nr. 6 wird weiterhin kein Maßnahmebedarf und als Unfallursache "Alleinunfall" angegeben, obwohl bekannt ist, dass auf diesem unsäglichen Bordsteinradweg immer wieder Radfahrende verunglücken. Unter der Nr. 11 erscheint die Unfallursache "Fahrfehler Rad" in ihrer Absolutheit zweifelhaft. Die Unfallkommission kann wohl kaum genau feststellen, ob eventuell die erhöhte Geschwindigkeit des Kraftfahrers zum Unfall beigetragen hat. Die Aufgabe der Unfallkommission ist nicht die rechtliche Bewertung der Fälle. Wo sie etwas nicht weiß, soll sie kein Wissen vortäuschen. Der Ortsbeirat will nicht beckmesserisch am Bericht der Unfallkommission herumkritteln. Es geht darum, dass die vielen Todesfälle nicht als etwas Schicksalhaftes betrachtet werden, indem die Unfallursachen einseitig und apodiktisch festgestellt werden. Die Unfallkommission muss dringend umfassende Analysen betreiben und Maßnahmen ausarbeiten, die helfen, zumindest die schwersten Unfälle zu verhüten.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

5
5. Sitzung OBR 5
TO I
✕ Abgelehnt

zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD; zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD

Annahme:
CDU FDP
Alle:
Linke ÖkoLinX-ARL fraktionslos
Enthaltung:
GRÜNE SPD
5
5. Sitzung OBR 5
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD; zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD

Annahme:
CDU FDP
Alle:
Linke ÖkoLinX-ARL fraktionslos
Enthaltung:
GRÜNE SPD