Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1795 Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege
(Zebrastreifen) Um in einer Tempo 30-Zone einen
Fußgängerüberweg zu installieren, bedarf es grundsätzlich der Erfüllung
spezieller Kriterien. Außer einer ausreichenden Beleuchtung müssen unter
anderem in einer Stunde mindestens 200 Kfz auf 30 - 50 Fußgänger
treffen. Der Familienmarkt in der
Röntgenstraße liegt in einer Tempo 30 Zone. Es müsste daher zunächst eine
Zählung veranlasst werden. Um die Sicherheit des Schulweges zu prüfen, ist es
allerdings üblich, dass die Schulleitung oder der Schulelternbeirat Kontakt zum
Magistrat aufnimmt, die Probleme schildert und um einen Schulwegtermin bittet.
Der Magistrat koordiniert diese Termine. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2019, OM 4668