Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1795
Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Um in einer Tempo 30-Zone einen Fußgängerüberweg zu installieren, bedarf es grundsätzlich der Erfüllung spezieller Kriterien. Außer einer ausreichenden Beleuchtung müssen unter anderem in einer Stunde mindestens 200 Kfz auf 30 - 50 Fußgänger treffen. Der Familienmarkt in der Röntgenstraße liegt in einer Tempo 30 Zone. Es müsste daher zunächst eine Zählung veranlasst werden. Um die Sicherheit des Schulweges zu prüfen, ist es allerdings üblich, dass die Schulleitung oder der Schulelternbeirat Kontakt zum Magistrat aufnimmt, die Probleme schildert und um einen Schulwegtermin bittet. Der Magistrat koordiniert diese Termine.