Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Fragen des Ortsbeirates kann der Magistrat nachstehend erläutern. Die Mietzinsanpassung ist in ihrer Höhe allein im Hinblick auf die Konstanz des Mietzinses seit 1995 gerechtfertigt. Die Steigerung des Preisindex ist seit diesem Zeitpunkt bereits wesentlich höher als die aktuelle prozentuale Mietzinsanpassung und dabei sind die überproportionalen Kostensteigerungen des Betriebs noch gar nicht voll berücksichtigt. Die Verwendung des veränderten Betrages dient dem ordentlichen Erhalt des Gebäudes.