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Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Punkt 1 Die Festsetzungsmöglichkeiten in einem Bebauungsplan beschränken sich auf die abschließend in § 9 BauGB geregelten Inhalte. Konzeptionelle Festsetzungen für ein Ressourcenmanagement können nicht getroffen werden. Zu Punkt 2a Eine haushaltsnahe Getrenntsammlung von Verpackungen, Bioabfällen, Papier/Karton und Restmüll erfolgt in Frankfurt grundsätzlich bei allen wohngenutzten Liegenschaften. Im Rahmen der Umsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs nach § 5 der städtischen Abfallsatzung sind auf den Liegenschaften Müllstandplätze einzurichten. Gemäß Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße sind die Standflächen für Abfallbehältnisse in die Architektur zu integrieren, durch bauliche Einfassungen abzuschirmen oder zu begrünen. Zu Punkt 2b Glascontainer werden im Auftrag der Dualen Systeme nach Verpackungsgesetz aufgestellt und geleert. Zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Dualen Systemen werden die Rahmenbedingungen der Glassammlung in einer sogenannten "Systembeschreibung" vereinbart. Diese regelt etwa die Menge der vorzuhaltenden Container und die Leerungsintervalle. Grundsätzlich wird versucht, das Netz von Glascontainern so dicht zu halten, dass die Entsorgungswege für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu weit werden. Geeignete Standorte für Glascontainer können durch den Ortsbeirat unter Einbindung der Standplatzberatung der FES GmbH festgelegt werden. Nach erster Vorabstimmung mit der FES wird es zwei Standorte für Glascontainer geben. Zu Punkt 2c Unterfluranlagen für die unter a) genannten Materialien sind im Hinblick auf die geringen Vorgartentiefen sowie die bestehenden und geplanten Baum- und Stellplatzstreifen nicht vorgesehen. Der Einsatz von Unterflursystemen für Glascontainer im Quartier wird vom Magistrat befürwortet. Mögliche Standorte und die Finanzierung befinden sich aktuell noch in Prüfung und Abstimmung. Zu Punkt 2d Die konkrete Ausgestaltung der Mülltonnenstandplätze liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümerin bzw. des -eigentümers. Von Seiten der FES GmbH besteht bei Bedarf zudem die Möglichkeit, Abfallbehälter mit Informationen für Sehbehinderte (Braille-Code) zu erhalten. Diese werden kostenfrei gegen eventuell bereits vorhandene Abfalltonnen getauscht. Zu Punkt 2e Mit einem Magistratsbeschluss vom 11.01.2021 hat der Magistrat bereits festgelegt, dass Frankfurt sich stärker in Sachen Abfallvermeidung, Ressourcenschonung und Verbesserung des Recyclings engagieren will. Der Magistrat bereitet derzeit einen Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City" vor, mit dem die Abfallwirtschaft der Stadt noch konsequenter am Ziel der Abfallvermeidung ausgerichtet werden wird. Dieser soll noch in diesem Jahr der Stadtverordnetenversammlung und auch den Ortsbeiräten vorgestellt werden. Weitere Formate zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kampagnen zur Öffentlichkeitsarbeit sind bereits beschlossen und werden möglichst zeitnah realisiert. Da es sich bei dem Zero-Waste-Ansatz um eine Transformation der gesamten Abfallwirtschaft handelt, ist das Projekt nicht auf einzelne Stadtteile oder Siedlungen ausgerichtet, sondern wird stadtweit umgesetzt.