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Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Bereich des alten Rebstockparkes wird zu Messezeiten als Parkplatz genutzt. Die benannten Poller sind Eigentum der Messe Frankfurt GmbH. Sie haben eine einfache Dreikantschließung und werden häufig nach dem Öffnen nicht mehr geschlossen. Diverse Vorschläge für Zufahrtsbeschränkungen scheiterten bislang an den unterschiedlichen Belangen der Zufahrten. Die Stadt Frankfurt benötigt hier die Zufahrt für die Rettungskräfte und Dienstleistenden. Die Messegesellschaft muss mit ihren Dienstleistenden zufahren und Besucher*innen das Parken ermöglichen. Eine geeignete Schließung ist daher bisher nicht realisierbar. Das Fachamt steht jedoch mit der Messegesellschaft im Kontakt und sucht weiterhin nach einer Lösung. Außerdem wird die Messegesellschaft nochmals darauf hingewiesen, ihre Mitarbeiter*innen und Dienstleistenden zu sensibilisieren, die Poller nach dem Passieren zu schließen.

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