Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße "Am Römerhof", aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist.
Begründung
Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße "Am Römerhof" aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park, noch ist der Zufahrtsweg als KFZ-Zufahrt ausgewiesen (vgl. angehängtes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme