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Cannabisverbot auf Spielplätzen im Frankfurter Süden konsequent durchsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In § 3 Abs. 2 d) der Grünanlagensatzung ist ein grundsätzliches Rauchverbot auf Spielplätzen festgeschrieben. Entsprechende Kontrollen werden durch die Stadtpolizei durchgeführt und bei Verstößen wird die Ordnungswidrigkeit von den Bediensteten stets entschlossen und konsequent geahndet. Darüber hinaus verbietet auch § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Konsumcannabisgesetzes ausdrücklich den Konsum von Cannabis auf Spielplätzen. Weiterhin gibt es diverse Präventions- und Beratungsangebote, welche von zentraler Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz sind. Die Fachstelle Prävention, die durch das Drogenreferat finanziert wird, bietet spezifische Workshops, Elternabende und Fortbildungen zum Thema Cannabis an Schulen an. Im letzten Jahr konnten auf diese Weise unter anderem mehr als 1.250 Schüler:innen erreicht werden. Außerdem fördert das Drogenreferat das App-basierte Beratungsangebot "Rauchmelder". Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die sich gezielt an Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Konsumverhalten richtet. Beratungen und Informationen zu verschiedenen Themenbereichen, zu denen auch Cannabis gehört, erhalten Jugendliche, Erwachsene, Angehörige und Fachkräfte auch in den vier Jugend- und Drogenberatungsstellen. Des Weiteren werden vom Drogenreferat die Projekte "Casemanagement und Beratung für cannabiskonsumierende Schülerinnen und Schüler an Frankfurter Schulen" (CaBS) und "Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsument:innen" (FreD) unterstützt.

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