Einrichtung Rechtsabbieger Radweg in die Dieburger Straße und farblich markierter Radweg Carl-Benz-Straße/Dieburger Straße
Stellungnahme des Magistrats
Die Carl-Benz-Straße ermöglicht im Einmündungsbereich der Dieburger Straße aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von circa 7,00 Meter lediglich die Markierung eines einseitigen Schutzstreifens, wie dies im Bestand eingerichtet wurde. Im Begegnungsfall lässt sich nicht verhindern, dass darauf (breitere) Kraftfahrzeuge (Kfz) fahren. Eine Rotmarkierung auf der Carl-Benz-Straße könnte einbiegenden Radfahrenden aus der Dieburger Straße falsche Sicherheit vermitteln: Radfahrende würden den auf der Carl-Benz-Straße fahrenden Kfz-Verkehr weniger bis gar nicht mehr beachten. Grundsätzlich ist es nur sinnvoll, Radverkehrsanlagen rot zu markieren, die vom Längsverkehr nicht überfahren werden dürfen. Der Anregung, eine Rotmarkierung vorzusehen, kann daher aus Sicherheitsgründen nicht entsprochen werden. Eine Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr hält der Magistrat aufgrund der geringen Breite für nicht sinnvoll (unabhängig von der fehlenden Verkehrsführung auf die Fahrbahn der Dieburger Straße). Derzeit arbeitet der Magistrat in Abstimmung mit Hessen Mobil an einer attraktiven und sicheren Mainquerung über die Carl-Ulrich-Brücke für den Fuß- und Radverkehr. Dafür werden auch die Verkehrsbeziehungen bis hin zur Einmündung der Dieburger Straße betrachtet. Ob in die Planung die Einrichtung eines Radwegs für den rechtsabbiegenden Radverkehr einbezogen werden kann, wird der Magistrat prüfen.