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Carl-Ulrich-Brücke Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1781 Betreff: Carl-Ulrich-Brücke Fechenheim Zu 1. Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h vor der Rampe zur Carl-Ulrich-Brücke ist bedingt durch die bauliche Einengung der Fahrbahn zwischen den Bäumen. Zum Schutz der Radfahrer kann auf diese Geschwindigkeitsreduzierung nicht verzichtet werden. Zu 2. Die Baustellenbaken wurden zum Schutz der Radfahrer auf der Einfädelspur von der Brücke in Richtung Fechenheim aufgestellt. Allerdings stehen diese Baken auf dem Brückenbauwerk und fallen somit in die Zuständigkeit von Hessen Mobil. Das Straßenverkehrsamt als zuständiges Fachamt wird in Kontakt mit Hessen Mobil treten, um die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Radwegführung von der Brücke auf die Fahrbahn zu klären. Zu 3. Der provisorische Charakter wurde mittlerweile von Hessen Mobil beendet. Zu 4. Der Fußweg von Offenbach nach Frankfurt-Fechenheim ist grundsätzlich barrierefrei, wenn auch an manchen Stellen die Mindestbreiten auf Grund des Baumbestandes leicht unterschritten werden. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Aufschüttung der Böschung war bereits in diversen städtischen Gremien im Gespräch gewesen. Da die angrenzenden Flächen allerdings im Frankfurter Grüngürtel liegen und daher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, ist die Realisierung einer solchen Maßnahme eher unwahrscheinlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1681

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