Carl-Ulrich-Brücke Fechenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1781
Betreff: Carl-Ulrich-Brücke
Fechenheim Zu 1. Die Reduzierung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h vor der Rampe zur Carl-Ulrich-Brücke ist bedingt
durch die bauliche Einengung der Fahrbahn zwischen den Bäumen. Zum Schutz der
Radfahrer kann auf diese Geschwindigkeitsreduzierung nicht verzichtet
werden. Zu 2. Die Baustellenbaken wurden zum
Schutz der Radfahrer auf der Einfädelspur von der Brücke in Richtung Fechenheim
aufgestellt. Allerdings stehen diese Baken auf dem Brückenbauwerk und fallen
somit in die Zuständigkeit von Hessen Mobil. Das Straßenverkehrsamt als zuständiges Fachamt wird
in Kontakt mit Hessen Mobil treten, um die weitere Vorgehensweise hinsichtlich
der Radwegführung von der Brücke auf die Fahrbahn zu klären. Zu 3. Der provisorische Charakter wurde mittlerweile
von Hessen Mobil beendet. Zu 4. Der Fußweg von Offenbach nach
Frankfurt-Fechenheim ist grundsätzlich barrierefrei, wenn auch an manchen
Stellen die Mindestbreiten auf Grund des Baumbestandes leicht unterschritten
werden. Die vom Ortsbeirat
vorgeschlagene Aufschüttung der Böschung war bereits in diversen städtischen
Gremien im Gespräch gewesen. Da die angrenzenden Flächen allerdings im
Frankfurter Grüngürtel liegen und daher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen
sind, ist die Realisierung einer solchen Maßnahme eher unwahrscheinlich.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.05.2017, OM 1681