Carl-Ulrich-Brücke Fechenheim
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. die aus Sicherheitsgründen eingerichteten und installierten Tempo 30 bzw. Tempo 50 Schilder auf einer Höhe zu montieren. D.h. das für die Änderung von 30 auf 50 km/Std. aufgestellte Schild in Richtung Süden sollte da stehen, wo in Richtung Norden ein Schild für den Beginn von Tempo 30 km/Std. steht. 2. die auf der Brücke bzw. der Brückenrampe aufgestellten Schilder entweder so anzubringen, dass sie gesehen werden oder die dort existierende Flora auf das Maß zu stutzen, dass Schilder erkannt werden können. 3. die in Richtung Norden am Beginn der nördlichen (fechenheimer) Rampe aus Sicherheitsgründen aufgestellten Baustellenbaken entweder durch fest installierte Baken zu ersetzen, oder den gesamten Baustellencharakter an dieser Stelle aufzuheben und durch eine für alle Verkehrsteilnehmer für mehr Sicherheit sorgende Regelung im Übergangsbereich des Fahrradweges auf die Fahrbahn zu ersetzen. 4. den provisorischen Charakter der gesamten Anlage am Übergang der Rampe zur Brücke (Spanplatten als Verbindungselement zwischen Rampen - und Brückengeländer, offen liegende Versorgungsleitungen in Form schwarzer flexibler Rohre etc.) zu beenden und die Provisorien in einen Abschluß-der-Bauarbeiten-Zustand zu überführen. 5. zu prüfen, ob eine Verbreiterung der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke durch Aufschüttung der Böschung möglich ist, um so einen barrierefreien Fußweg von Offenbach nach Frankfurt-Fechenheim zu schaffen.