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Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung Flohmarkt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1777 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung Flohmarkt Im Zuge der Ortsbeiratsanregung wurden alternative Standortszenarien fluss- und zentrumsnah geprüft. Das künftig gesperrte nördliche Mainufer lässt aufgrund des erheblichen Nutzungsdrucks (Weihnachtsmarkt, Mainfest, Museumsuferfest, Ironman, etc.) eine notwendige terminliche Planbarkeit für den Flohmarkt nicht zu und ist zudem wegen freizuhaltender Flucht- und Rettungswege sowie der Anlieferungen für die Mainschifffahrt nicht ausreichend dimensioniert. Die Verlegung des Marktes am südlichen Mainufer in Richtung West oder Ost kann wegen der Erschließung der dortigen Krankenhäuser (Frankfurter Uni-Klinik und Krankenhaus Sachsenhausen) nicht realisiert werden. Um die für den Frankfurter Flohmarkt wichtige Anbindung an die Innenstadt in Hinblick auf Attraktivität und Wirtschaftlichkeit zu erhalten, wurde die räumliche Begrenzung des traditionellen Standortes am südlichen Mainufer zwischen Friedens- und Untermainbrücke in Betracht gezogen. Analog des Sperrbereichs am nördlichen Mainufer wäre der Straßenabschnitt des Schaumainkai zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke auch zu Flohmarktterminen weiter befahrbar. Dieser Bereich entspräche allerdings nur noch ca. 65% der bisherigen Marktfläche. Gleichwertige Flächen bezüglich Größe und Verfügbarkeit, die als Ausweichstandort für den Flohmarktbetrieb geeignet wären, konnten nach ausführlicher Prüfung abschließend nicht ermittelt werden. Der Magistrat hat daher den Beschluss gefasst, den Frankfurter Flohmarkt im zweiwöchentlichen Rhythmus bis auf Weiteres am traditionellen Standort am Schaumainkai wie bisher stattfinden zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3744 Antrag vom 10.10.2019, OF 1408/5 Anregung vom 25.10.2019, OA 485