Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung Flohmarkt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1777 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier:
Verlegung Flohmarkt Im Zuge der Ortsbeiratsanregung
wurden alternative Standortszenarien fluss- und zentrumsnah geprüft. Das
künftig gesperrte nördliche Mainufer lässt aufgrund des erheblichen
Nutzungsdrucks (Weihnachtsmarkt, Mainfest, Museumsuferfest, Ironman, etc.) eine
notwendige terminliche Planbarkeit für den Flohmarkt nicht zu und ist zudem
wegen freizuhaltender Flucht- und Rettungswege sowie der Anlieferungen für die
Mainschifffahrt nicht ausreichend dimensioniert. Die Verlegung des Marktes am südlichen Mainufer in
Richtung West oder Ost kann wegen der Erschließung der dortigen Krankenhäuser
(Frankfurter Uni-Klinik und Krankenhaus Sachsenhausen) nicht realisiert werden.
Um die für den Frankfurter Flohmarkt wichtige Anbindung an die Innenstadt in
Hinblick auf Attraktivität und Wirtschaftlichkeit zu erhalten, wurde die
räumliche Begrenzung des traditionellen Standortes am südlichen Mainufer
zwischen Friedens- und Untermainbrücke in Betracht gezogen. Analog des
Sperrbereichs am nördlichen Mainufer wäre der Straßenabschnitt des Schaumainkai
zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke auch zu Flohmarktterminen weiter
befahrbar. Dieser Bereich entspräche allerdings nur noch ca. 65% der bisherigen
Marktfläche. Gleichwertige
Flächen bezüglich Größe und Verfügbarkeit, die als Ausweichstandort für den
Flohmarktbetrieb geeignet wären, konnten nach ausführlicher Prüfung
abschließend nicht ermittelt werden. Der Magistrat hat daher den Beschluss
gefasst, den Frankfurter Flohmarkt im zweiwöchentlichen Rhythmus bis auf
Weiteres am traditionellen Standort am Schaumainkai wie bisher stattfinden zu
lassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.09.2018, OM 3744
Antrag vom
10.10.2019, OF
1408/5
Anregung vom 25.10.2019, OA 485