Anbringen eines Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaf-fenmauer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST
1774
Betreff: Anbringen eines
Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der
Pfaf-fenmauer Aufgrund der Anregung des
Ortsbeirates wurde eine Verkehrszählung veranlasst. Grundsätzlich ist bei einem
Fußgängeraufkommen von 0 - 50 Fußgängern pro Stunde kein Fußgängerüberweg
anzulegen. Nach Auswertung der Zählung am 07.10.2015 ist festzuhalten, dass in
der Spitzenstunde (13.30 Uhr bis 14.30 Uhr) 13 Fußgänger gezählt wurden. Die in
den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ
2001) festgeschriebenen Fußgängerverkehrsstärken werden somit nicht erreicht.
Zudem ist die Anlegung eines Fußgängerüberwegs keine geeignete Maßnahme, um die
Einhaltung eines Tempolimits durchzusetzen. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.06.2015, OM 4350