Anbringen eines Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaf-fenmauer
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1774
Betreff: Anbringen eines Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaf-fenmauer Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates wurde eine Verkehrszählung veranlasst. Grundsätzlich ist bei einem Fußgängeraufkommen von 0 - 50 Fußgängern pro Stunde kein Fußgängerüberweg anzulegen. Nach Auswertung der Zählung am 07.10.2015 ist festzuhalten, dass in der Spitzenstunde (13.30 Uhr bis 14.30 Uhr) 13 Fußgänger gezählt wurden. Die in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) festgeschriebenen Fußgängerverkehrsstärken werden somit nicht erreicht. Zudem ist die Anlegung eines Fußgängerüberwegs keine geeignete Maßnahme, um die Einhaltung eines Tempolimits durchzusetzen. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.