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Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1771 Betreff: Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben Zu 1: Die Liegenschaft Gutleutstraße 40 befindet sich im privaten Eigentum. Aktuell finden zwischen dem Magistrat und dem Eigentümer kontinuierliche Gespräche zur Wiedernutzung des leerstehenden Gebäudes sowie zur Gestaltung der Außenanlagen respektive des Vorgartenbereiches statt. Zu 2: Die Liegenschaft Gutleutstraße 40 liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 527, der hier ein Kerngebiet festsetzt. Planungsrechtlich ist eine Wohnnutzung oberhalb des 1. Obergeschosses allgemein zulässig. Die Stärkung der Wohnfunktion im Bahnhofsviertel wird seitens des Magistrats kontinuierlich gefördert. Im Rahmen von Bauberatungsgesprächen mit Eigentümern und potentiellen Investoren wird stetig auf die Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 642

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