Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST
1771
Betreff: Missstände in der
Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben Zu 1: Die Liegenschaft Gutleutstraße 40 befindet sich im
privaten Eigentum. Aktuell finden zwischen dem Magistrat und dem Eigentümer
kontinuierliche Gespräche zur Wiedernutzung des leerstehenden Gebäudes sowie
zur Gestaltung der Außenanlagen respektive des Vorgartenbereiches statt.
Zu 2: Die Liegenschaft Gutleutstraße 40 liegt im
räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 527, der
hier ein Kerngebiet festsetzt. Planungsrechtlich ist eine Wohnnutzung oberhalb
des 1. Obergeschosses allgemein zulässig. Die Stärkung der Wohnfunktion im
Bahnhofsviertel wird seitens des Magistrats kontinuierlich gefördert. Im Rahmen
von Bauberatungsgesprächen mit Eigentümern und potentiellen Investoren wird
stetig auf die Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 642