Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnenstraße/Homburger Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 176
Betreff: Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnenstraße/Homburger Landstraße In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen wird gesondert darauf hingewiesen, Hilfssignale (gelbes Blinklicht) nur sparsam zu verwenden, um den Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen. Daher werden diese Hilfssignale nur dort eingesetzt, wo die Sicht des abbiegenden Fahrverkehrs zu den parallelverlaufenden Fußgängerfurten eingeschränkt ist oder an Fußgängerfurten, die nicht regelmäßig gleichzeitig mit dem parallelen Fahrverkehr auf Grün geschaltet werden. Bei den Abbiegern aus der Homburger Landstraße in die Weilbrunnstraße kann auf ein gelbes Blinklicht verzichtet werden, da sich die Fußgängerfurt nahe zur Homburger Landstraße befindet und die Sichtbeziehung zwischen den Abbiegern und dem parallel laufenden Fußgängerverkehr gut ist. Die Furt wird immer gemeinsam mit der Hauptrichtung auf Grün geschaltet. Gemäß den hier beschriebenen Einsatzkriterien ist der Warnblinker an der südlichen Furt über die Homburger Landstraße nicht richtlinienkonform. Dieser genießt aber Bestandsschutz. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.