Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnenstraße/Homburger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST
176
Betreff: Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung
Weilbrunnenstraße/Homburger Landstraße In den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen wird gesondert darauf hingewiesen, Hilfssignale (gelbes
Blinklicht) nur sparsam zu verwenden, um den Warneffekt des gelben Blinklichts
nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen. Daher werden diese Hilfssignale
nur dort eingesetzt, wo die Sicht des abbiegenden Fahrverkehrs zu den
parallelverlaufenden Fußgängerfurten eingeschränkt ist oder an Fußgängerfurten,
die nicht regelmäßig gleichzeitig mit dem parallelen Fahrverkehr auf Grün
geschaltet werden. Bei den Abbiegern aus der Homburger Landstraße in
die Weilbrunnstraße kann auf ein gelbes Blinklicht verzichtet werden, da sich
die Fußgängerfurt nahe zur Homburger Landstraße befindet und die Sichtbeziehung
zwischen den Abbiegern und dem parallel laufenden Fußgängerverkehr gut ist. Die
Furt wird immer gemeinsam mit der Hauptrichtung auf Grün geschaltet. Gemäß den hier beschriebenen Einsatzkriterien ist
der Warnblinker an der südlichen Furt über die Homburger Landstraße nicht
richtlinienkonform. Dieser genießt aber Bestandsschutz. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.12.2017, OM 2538