Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
Begründung
Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen, Am ampelgesteuerten Fußgängerübergang in der Kreuzung Weilbrunnstrasse/Homburger Landstraße für die Fußgängerampel über die Weilbrunnstraße ebenfalls eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren. Begründung: Es ist seit festzustellen, dass der Übergang über die Homburger mit einer solchen Warnblinklampe ausgestattet ist. Der nur sehr begrenzt einsehbare Überweg über die Weilbrunnstraße ist leider nicht in diesem Maße gesichert. Das gilt es nachzuholen.
Inhalt
Antrag vom 21.11.2017, OF 409/10
Betreff: Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen, Am ampelgesteuerten Fußgängerübergang in der Kreuzung Weilbrunnstrasse/Homburger Landstraße für die Fußgängerampel über die Weilbrunnstraße ebenfalls eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren. Begründung: Es ist seit festzustellen, dass der Übergang über die Homburger mit einer solchen Warnblinklampe ausgestattet ist. Der nur sehr begrenzt einsehbare Überweg über die Weilbrunnstraße ist leider nicht in diesem Maße gesichert. Das gilt es nachzuholen.Beratung im Ortsbeirat: 10