Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen, Am ampelgesteuerten Fußgängerübergang in der Kreuzung Weilbrunnstrasse/Homburger Landstraße für die Fußgängerampel über die Weilbrunnstraße ebenfalls eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren. Begründung: Es ist seit festzustellen, dass der Übergang über die Homburger mit einer solchen Warnblinklampe ausgestattet ist. Der nur sehr begrenzt einsehbare Überweg über die Weilbrunnstraße ist leider nicht in diesem Maße gesichert. Das gilt es nachzuholen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2017, OF 409/10
Betreff: Fußgänger-Warnblinkleuchte an der
Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
die zuständigen Ämter anzuweisen, Am ampelgesteuerten Fußgängerübergang in der
Kreuzung Weilbrunnstrasse/Homburger Landstraße für die Fußgängerampel über die
Weilbrunnstraße ebenfalls eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu
installieren. Begründung: Es ist seit festzustellen, dass der Übergang über
die Homburger mit einer solchen Warnblinklampe ausgestattet ist. Der nur sehr
begrenzt einsehbare Überweg über die Weilbrunnstraße ist leider nicht in diesem
Maße gesichert. Das gilt es nachzuholen. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR
10 am 05.12.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2538 2017
Die
Vorlage OF 409/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme