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Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 176 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Schutz der Bürgerinnen und Bürgern vor Lärm ist dem Magistrat ein ebenso hohes Anliegen, wie der verkehrssichere Betrieb öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Die im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach an den Bahnübergängen installierten Sicherheitseinrichtungen und die Vorgaben für die Fahrzeugführer gewährleisten dies. Eine weitere Verringerung der Geschwindigkeit im Bereich der Bahnübergänge würde den in der Anregung erhofften Sicherheitsgewinn nicht erbringen. Inwieweit durch eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit der U-Bahn innerhalb des bebauten Ortsgebiets von Nieder-Eschbach aus Lärmschutzgründen eine wahrnehmbare Absenkung der Geräuschemmissionen zu erkennen wäre, lässt sich gegenwärtig mit belastbaren Fakten nicht belegen. Hier ist der Magistrat bemüht, zu entsprechenden Erkenntnissen zu gelangen. Der Magistrat weist jedoch bereits jetzt darauf hin, dass eine Absenkung der Fahrgeschwindigkeit der U-Bahn in jedem Fall zu einer Verlängerung der Fahrzeit führen würde. So führt beispielsweise eine Minute Fahrzeitverlängerung in einer Fahrtrichtung bereits zu jährlichen Mehrkosten von etwa 28.000 €. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er gegenwärtig davon absieht, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1307