Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST
176
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im
bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Schutz der Bürgerinnen und
Bürgern vor Lärm ist dem Magistrat ein ebenso hohes Anliegen, wie der
verkehrssichere Betrieb öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Die im Ortsgebiet
von Nieder-Eschbach an den Bahnübergängen installierten
Sicherheitseinrichtungen und die Vorgaben für die Fahrzeugführer gewährleisten
dies. Eine weitere Verringerung der Geschwindigkeit im Bereich der
Bahnübergänge würde den in der Anregung erhofften Sicherheitsgewinn nicht
erbringen. Inwieweit
durch eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit der U-Bahn innerhalb des
bebauten Ortsgebiets von Nieder-Eschbach aus Lärmschutzgründen eine
wahrnehmbare Absenkung der Geräuschemmissionen zu erkennen wäre, lässt sich
gegenwärtig mit belastbaren Fakten nicht belegen. Hier ist der Magistrat
bemüht, zu entsprechenden Erkenntnissen zu gelangen. Der Magistrat weist jedoch bereits jetzt darauf hin,
dass eine Absenkung der Fahrgeschwindigkeit der U-Bahn in jedem Fall zu einer
Verlängerung der Fahrzeit führen würde. So führt beispielsweise eine Minute
Fahrzeitverlängerung in einer Fahrtrichtung bereits zu jährlichen Mehrkosten
von etwa 28.000 €. Vor
diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er gegenwärtig
davon absieht, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2012, OM 1307