Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach
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Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1307 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 01.06.2012
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF anzuregen, dass die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Begründung: Um die Sicherheit an den beiden beschrankten Übergängen weiter zu erhöhen, damit u. a. auch keine weiteren Personenschäden vorkommen und um eine Lärmminderung zu erzielen, sollte die U-Bahn in Nieder-Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduzieren. Teilweise fahren einige Züge bereits freiwillig erheblich langsamer. Eine Verlängerung der Fahrzeit ist durch diese Maßnahme sehr gering. Bereits vor einigen Wochen haben sich Anwohner der Georg-Büchner-Straße in einer Ortsbeiratssitzung über verstärkten Fahrlärm beklagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15