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Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1307 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 01.06.2012 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF anzuregen, dass die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Begründung: Um die Sicherheit an den beiden beschrankten Übergängen weiter zu erhöhen, damit u. a. auch keine weiteren Personenschäden vorkommen und um eine Lärmminderung zu erzielen, sollte die U-Bahn in Nieder-Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduzieren. Teilweise fahren einige Züge bereits freiwillig erheblich langsamer. Eine Verlängerung der Fahrzeit ist durch diese Maßnahme sehr gering. Bereits vor einigen Wochen haben sich Anwohner der Georg-Büchner-Straße in einer Ortsbeiratssitzung über verstärkten Fahrlärm beklagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1914 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1478 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche (vorläufige) Stellungnahme vorgelegt hat. 35. Sitzung des OBR 15 am 11.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 10