Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM
1307 entstanden aus Vorlage:
OF 107/15 vom
01.06.2012 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im
bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Magistrat
wird gebeten, bei der VGF anzuregen, dass die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von
Nieder-Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Begründung: Um die Sicherheit an den beiden beschrankten
Übergängen weiter zu erhöhen, damit u. a. auch keine weiteren
Personenschäden vorkommen und um eine Lärmminderung zu erzielen, sollte die
U-Bahn in Nieder-Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduzieren.
Teilweise fahren einige Züge bereits freiwillig erheblich langsamer. Eine
Verlängerung der Fahrzeit ist durch diese Maßnahme sehr gering. Bereits vor einigen Wochen haben sich Anwohner der
Georg-Büchner-Straße in einer Ortsbeiratssitzung über verstärkten Fahrlärm
beklagt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.12.2012, ST 1914
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.10.2013, ST 1478
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.02.2015, ST 176
Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR
15 am 30.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche (vorläufige) Stellungnahme vorgelegt
hat. 35. Sitzung des OBR
15 am 11.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
15 am 16.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 92 10