Ausbau des ÖPNV in Rödelheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1766 Betreff: Ausbau des ÖPNV in Rödelheim
Ein mögliches neues Baugebiet an der Gaugrafenstraße / Ecke
Westerbachstraße wäre durch den ÖPNV mit den Haltestellen "In der Au" bzw.
"Gaugrafenstraße" erschlossen. Dort verkehrt die Linie 55 in der
Hauptverkehrszeit im 10-Minuten-Takt mit Gelenkbussen und bietet eine
attraktive Verbindung zum Bahnhof Rödelheim und über Sossenheim nach Höchst.
Die aktuelle Nachfrage auf der Linie
55 wird mittelfristig bei einem weiteren Fahrgastzuwachs eine Ausweitung des
Angebots erforderlich machen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Buslinie 56
von der Haltestelle "Heinrich-Hopf-Straße" über die beiden o.g. Haltestellen
bis zum Bahnhof in Rödelheim zu verlängern. Dort soll sie mit der Linie 67, die
heute am Bahnhof Rödelheim ihre Endhaltestelle hat, zu einer neuen Linie 56
verknüpft werden. Diese Maßnahme soll umgesetzt werden, sobald die geplante
Busspur auf der Westerbachstraße realisiert ist und einen weitgehend
störungsfreien Busbetrieb ermöglicht. Zumindest ein Teil des genannten Baugebietes liegt
noch im Einzugsbereich des Bahnhofs in Rödelheim, wo Anschluss an das Regional-
und S-Bahnnetz besteht. Im Rahmen der Untersuchungen zur Fortschreibung des
Gesamtverkehrsplans (GVP) Frankfurt am Main 2030 -Teil Schiene- werden u.a.
Maßnahmen zur Verbesserung der Schienenanbindung des Ortsbezirkes 7 betrachtet.
Zwei der Maßnahmen tangieren das Baugebiet direkt: Eine mögliche
Straßenbahnverlängerung von Höchst über die Westerbachstraße zum Bahnhof
Rödelheim und eine Stadtbahnverbindung vom Industriehof über Rödelheim zum
Bahnhof Sossenheim. Jedes neue Baugebiet wird in der Regel mit einer
Zunahme von Verkehr und damit mit einer Erhöhung der Schadstoffbelastung
verbunden sein. Aufgrund der sukzessiven Erneuerung der Fahrzeugflotte durch
emissionsärmere Fahrzeuge und von stadtweiten Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung
und zur Luftreinhaltung ist auf der anderen Seite jedoch auch von einem
(allgemeinen) Rückgang der Schadstoffbelastung auszugehen, sodass die
Mehrbelastung durch das neues Baugebiet zumindest teilweise kompensiert werden
kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.06.2019, V
1337