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Ausbau des ÖPNV in Rödelheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1766 Betreff: Ausbau des ÖPNV in Rödelheim Ein mögliches neues Baugebiet an der Gaugrafenstraße / Ecke Westerbachstraße wäre durch den ÖPNV mit den Haltestellen "In der Au" bzw. "Gaugrafenstraße" erschlossen. Dort verkehrt die Linie 55 in der Hauptverkehrszeit im 10-Minuten-Takt mit Gelenkbussen und bietet eine attraktive Verbindung zum Bahnhof Rödelheim und über Sossenheim nach Höchst. Die aktuelle Nachfrage auf der Linie 55 wird mittelfristig bei einem weiteren Fahrgastzuwachs eine Ausweitung des Angebots erforderlich machen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Buslinie 56 von der Haltestelle "Heinrich-Hopf-Straße" über die beiden o.g. Haltestellen bis zum Bahnhof in Rödelheim zu verlängern. Dort soll sie mit der Linie 67, die heute am Bahnhof Rödelheim ihre Endhaltestelle hat, zu einer neuen Linie 56 verknüpft werden. Diese Maßnahme soll umgesetzt werden, sobald die geplante Busspur auf der Westerbachstraße realisiert ist und einen weitgehend störungsfreien Busbetrieb ermöglicht. Zumindest ein Teil des genannten Baugebietes liegt noch im Einzugsbereich des Bahnhofs in Rödelheim, wo Anschluss an das Regional- und S-Bahnnetz besteht. Im Rahmen der Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans (GVP) Frankfurt am Main 2030 -Teil Schiene- werden u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Schienenanbindung des Ortsbezirkes 7 betrachtet. Zwei der Maßnahmen tangieren das Baugebiet direkt: Eine mögliche Straßenbahnverlängerung von Höchst über die Westerbachstraße zum Bahnhof Rödelheim und eine Stadtbahnverbindung vom Industriehof über Rödelheim zum Bahnhof Sossenheim. Jedes neue Baugebiet wird in der Regel mit einer Zunahme von Verkehr und damit mit einer Erhöhung der Schadstoffbelastung verbunden sein. Aufgrund der sukzessiven Erneuerung der Fahrzeugflotte durch emissionsärmere Fahrzeuge und von stadtweiten Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung und zur Luftreinhaltung ist auf der anderen Seite jedoch auch von einem (allgemeinen) Rückgang der Schadstoffbelastung auszugehen, sodass die Mehrbelastung durch das neues Baugebiet zumindest teilweise kompensiert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1337

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